Antrag Bürgerversammlung 2020 von Herrn Carsten Kuchernig
Es wird beantragt, vermehrt gemeindliche Straßen zurückzubauen bzw. vorzusehen, sogenannte Verkehrsinseln mit entsprechender Begrünung und/oder Bepflanzung vorzusehen.
Ergänzend zu der beantragten Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit würde hierdurch eine weitere Absicherung der Fußgänger sowie Radfahrer erreicht werden. So laden leider insbesondere große und breite Straßen dazu ein, stark zu beschleunigen und die Breite der Straße auszunutzen. Ein Beispiel hierfür sei die Dr.-Max-Straße, die Ausführungen gelten jedoch auch für alle vergleichbaren Straßen. Durch die Breite werden stark motorisierte Fahrzeuge gerne beschleunigt und die er- bzw. überhöhte Geschwindigkeit gehalten. Anerkanntermaßen reduzieren Verkehrsinseln ein derartiges Verhalten stark, da die permanenten Hindernisse die Fahrer immer wieder zum Abbremsen zwingen, sodass letztendlich künftig zumeist die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten wird.
Stellungnahme Ordnungsamt
Der Gemeinderat hat sich, wie bereits im Jahre 2008 erwähnt, ausführlich mit dem Thema Verkehrssicherheit befasst und ein Verkehrsberuhigungskonzept, welches durch einen Verkehrsplaner ausgearbeitet wurde, umgesetzt.
Hierbei wurde beschlossen, dass sämtliche Anliegerstraßen in Tempo 30 Zonen umgewandelt wurden und auch bei Bedarf baulich verändert wurden. (Bau von Gehwegen wenn planerisch möglich etc.).
Des Weiteren gibt es noch die sogenannten Sammelstraßen, worunter die Josef-Sammer-Straße, Kaiser-Ludwig-Straße, Gabriel-von-Seidl-Straße, Ludwig-Thoma-Straße, Robert-Koch-Straße und die Dr.-Max-Straße, fallen.
Jeder Straßenzug muss im Einzelfall von einem Verkehrsplaner überprüft werden, ob überhaupt bauliche Veränderungen realisierbar sind.
Um sogenannte Verkehrsinseln als Querungshilfe überhaupt baulich realisieren zu können, müssen gewisse Vorgaben erfüllt sein.
Eine Verkehrsinsel soll eine Abstellfläche für den Fußgänger von 2 Meter Breite, für den Fahrradverkehr bzw. Rollstuhlfahrer von 2,50 Metern aufweisen.
Hierbei soll immer eine Restfahrbahnbreite von 2,75 m pro Fahrspur erhalten bleiben.
Es ist zu berücksichtigen, dass in diesem Fall sowohl vor als auch nach der Verkehrsinsel, beidseitig ein Halteverbot angeordnet werden muss. Folglich würden Stellplätze entfallen.
Die Verwaltung wird bei zukünftigen Straßenplanungen einen möglichen Bau sowie die Bepflanzung von Verkehrsinseln in Bezug auf die Straßenbreite bzw. den Straßenquerschnitt prüfen und soweit möglich umsetzen.