Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf alle gemeindlichen Straßen; Antrag Carsten Kuchernig vom 03.11.2020 zur Bürgerversammlung am 10.11.2020 ;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Verwaltungsausschusses, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 09.03.2021 ö 6

Sachverhalt

Antrag Bürgerversammlung 2020 von Herrn Carsten Kuchernig

Es wird beantragt, für alle gemeindlichen Straßen mit Ausnahme der staatlichen Durchgangsstraßen, eine verbindliche zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

Ein Vorteil in Folge der beantragten Geschwindigkeitsbegrenzung wäre eine deutliche Verminderung des Lärmpegels, von dem die Gemeinde, welche stark von ruhigen Wohngebieten geprägt ist, profitieren würde. Auf einen Großteil des gemeindlichen Gebiets ist der Fahrzeugverkehr die einzige wesentliche Lärmquelle. Durch die Herabsetzung der erlaubten Geschwindigkeit ist eine deutlich geringere Emission vom gesamten Anrainerverkehr zu erwarten.

Ein weiterer Aspekt ist, dass durch die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit vor allem eine deutlich erhöhte Sicherheit für Kinder und ältere Mitmenschen erreicht wird. Einerseits ist bekannt, dass Kinder auch im Bereich des Straßenverkehrs zu unvorhersehbarem Verhalten neigen, sodass eine rasche Reaktion für Autofahrer notwendig wird. Im Zuge der reduzierten Geschwindigkeit würde sich jeglicher Bremsweg deutlich vermindern. Entsprechend wäre für Senioren und Mitbürger mit eingeschränkter Reaktion und Mobilität eine erhöhte Sicherheit beim Überqueren von Straßen gegeben.

Stellungnahme Ordnungsamt

Der Gemeinderat hat sich bereits im Jahre 2008 ausführlich mit diesem Thema befasst und ein Verkehrsberuhigungskonzept, welches durch einen Verkehrsplaner ausgearbeitet wurde, umgesetzt. Hierbei wurde beschlossen, dass sämtliche Anliegerstraßen in Tempo 30 Zonen umgewandelt wurden.

Für Sammelstraßen wie zum Beispiel die Robert-Koch-Straße, die Gabriel-von-Seidl-Straße oder die Dr.-Max-Straße, sieht die Rechtsprechung keine Tempo 30 Zone vor.
Einzige Ausnahme ist die Geschwindigkeitsreduzierung in der Dr.-Max-Straße auf Höhe der Volksschule, um die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten.

Seitens der Polizeiinspektion Grünwald werden in regelmäßigen Abständen örtliche Untersuchungen von Straßenverkehrsunfällen vorgenommen.

Ein Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit liegt darin, offensichtlich unfallbegünstigende Straßenbereiche zu identifizieren und nachhaltig durch gezielte Abhilfemaßnahmen zu verbessern. Hierzu werden die von der bayerischen Polizei aufgenommenen Verkehrsunfälle mittels Geoinformationssystemen und speziell entwickelten Programmen in digitale Karten dargestellt.

Die Polizei ermittelt Unfallhäufungen und teilt diese den Mitgliedern der Unfallkommission mit. Nach Feststellung einer Unfallhäufung führt die Unfallkommission an der jeweiligen Örtlichkeit eine Ortsbesichtigung durch.

GR-Mitglied Zeppenfeld stellt den Antrag auf der Dr.-Max-Straße in nördlicher Richtung bis auf Höhe des Grünwalder Freizeitparkes eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

Gleichfalls stellt GR-Mitglied Zeppenfeld den Antrag, auf der Gabriel-von-Seidl-Straße durchgehend eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

GR-Mitglied Reinhart-Maier stellt den Antrag auf der gesamten Länge der Wörnbrunner Straße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

Beschluss 1

Der Verwaltungsausschuss beschließt auf der Dr.-Max-Straße in nördlicher Richtung bis auf Höhe des Grünwalder Freizeitparkes eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Verwaltungsausschuss beschließt auf der Gabriel-von-Seidl-Straße durchgehend eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Somit gilt der Antrag als abgelehnt.

Beschluss 3

Der Verwaltungsausschuss beschließt auf der gesamten Länge der Wörnbrunner Straße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Somit gilt der Antrag als abgelehnt.

Datenstand vom 17.05.2021 21:39 Uhr