Mietverhältnis Soziale Dienste Psychiatrie, Laufzorner Straße 30; Ergänzung des Mietzwecks;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.09.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Seit 2017 besteht zwischen der Gemeinde Grünwald und der Soziale Dienste Psychiatrie gemeinnützige GmbH (SDP) ein Mietverhältnis über das Anwesen Laufzorner Straße 30. Die Gemeinde hatte auf dem Grundstück ein Wohngebäude für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge errichtet. Im Mietvertrag mit der SDP ist dies als Nutzungszweck ausdrücklich festgelegt. 

Mit Schreiben vom 04.08.2021 bittet die SDP um Ergänzung des Mietzweckes dahingehend, dass nicht nur minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge, sondern auch andere junge Menschen, die die Unterstützung einer Jugendhilfe-Einrichtung benötigen, betreut werden dürfen. 

Da der Nutzungszweck „Betrieb einer Wohngruppe für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge“ nicht nur im Mietvertrag, sondern auch in den Beschlüssen des Gemeinderates vom 28.07.2015, Nr. 172, ö. (Bebauung und Planung), vom 29.09.2015, Nr. 184, ö. (gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung und Ermächtigung an FA zu Mietvertragsverhandlungen mit SDP) und im Beschluss des Finanzausschusses vom 26.07.2016, Nr. 159, nö. (Vertragskonditionen) ausdrücklich definiert ist, bedarf eine Änderung bzw. Erweiterung zwingend einer neuen Beschlussfassung.

Der Sachverhalt wurde vom Finanzausschuss in seiner Sitzung am 23.09.2021 vorberaten. Frau Weiß, Geschäftsführerin der SDP berichtete in der Sitzung über die Wohngruppe. Aktuell werden dort 12 Jungen im Alter ab 16 Jahre (alles Schüler) betreut. Sie dankte der Gemeinde und ihren Bürgern, den Ehrenamtlichen und Vereinen für die Unterstützung, durch die es möglich wurde, die Wohngruppe sehr gut in die Kommune zu integrieren. 

Aufgrund der gesunkenen Fallzahlen und da in der Vergangenheit viele ähnliche Einrichtungen entstanden sind, erhält SDP aktuell weniger Anfragen zur Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Das Jugendamt fragt aber immer wieder die Betreuung einzelner junger Menschen aus der Region ohne Flüchtlingshintergrund an. SDP sieht darin eine gute Möglichkeit, nicht nur einen weiteren Schritt bei der Integration der jungen Flüchtlinge gehen zu können (beispielsweise beim praktischen Spracherwerb), sondern auch die Jungen ohne Flüchtlingshintergrund auf unkomplizierte Art und Weise einen positiven Zugang zur Thematik finden zu lassen.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, einer Erweiterung des Nutzungszweckes des Anwesens Laufzorner Straße 30 dahingehend zuzustimmen, dass auch andere junge Menschen, die der Unterstützung einer Jugendhilfe-Einrichtung bedürfen, aufgenommen und betreut werden dürfen. Vorrang soll dabei die Aufnahme und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge haben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Nutzungszweck des Anwesens Laufzorner Straße 30 dahingehend zu erweitern, dass die in der Wohngruppe sowohl minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge als auch andere junge Menschen, die der Unterstützung einer Jugendhilfe-Einrichtung bedürfen, betreut werden dürfen, wobei Vorrang auf der Aufnahme und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu legen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, dies ausdrücklich im Mietvertrag zu vereinbaren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2021 10:28 Uhr