Stromlieferung für alle gemeindlichen Liegenschaften; Ökostromausschreibung für die Jahre 2022 bis 2025; Genehmigung und Durchführung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.09.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Strombedarf für alle gemeindlichen Gebäude der Gemeinde Grünwald wurde für die Jahre 2020 und 2021 europaweit ausgeschrieben. Für den Zeitraum ab dem 01.01.2022 ist nun eine neue europaweite Ausschreibung erforderlich, da die Höhe der Stromkosten der Gemeinde den Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibungspflicht überschreitet. 

Der Strombedarf soll nunmehr für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 ausgeschrieben werden. Durch die Verlängerung der Bezugsdauer im Vergleich zur letzten Ausschreibung soll insbesondere der hohe Verwaltungsaufwand, der mit einem zweijährigen Ausschreibungsturnus verbunden ist, verringert werden. 

Es wird die Lieferung von Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen ausgeschrieben. Zum Nachweis der Eigenschaft des Stroms aus erneuerbarer Erzeugung werden entwertete Zertifikate aus dem Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes gefordert. Die Bieter sollen einen Festpreis pro gelieferter Kilowattstunde Strom für jedes der vier Lieferjahre anbieten, damit die Gemeinde Grünwald hinsichtlich der jährlichen Stromkosten möglichst finanzielle Planungssicherheit hat. 

Die Ausschreibung soll auch die elektrischen Abnahmestellen der Grünwalder Freizeitpark GmbH umfassen, wobei die Lieferung des Stroms direkt an die Grünwalder Freizeitpark GmbH erfolgt. Vertragspartnerin des Stromlieferanten wird allerdings allein die Gemeinde Grünwald. Hierdurch wird einerseits eine Mitversorgung der elektrischen Abnahmestellen der Grünwalder Freizeitpark GmbH über die gemeindliche Stromausschreibung ermöglicht. Andererseits wird hierdurch vermieden, dass die Gemeinde Grünwald aufgrund einer rechtlichen Weiterleitung von Strom an die Grünwalder Freizeitpark GmbH den regulatorisch nachteiligen Status als Stromlieferantin erhält.

Mit der Durchführung der Ausschreibung wird die auf die Energiewirtschaft spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Schweizer Legal (Schweizer · Franke · Matzner | Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) beauftragt. 

Als ausschreibende Stelle wird diese bevollmächtigt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot – entsprechend den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – für die Gemeinde Grünwald zu erteilen. Hierdurch wird das Risiko von Preisaufschlägen der Bieter aufgrund der Verzögerung zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung (vergaberechtliche Binde- und Zuschlagsfrist) minimiert. Ein Ermessensspielraum der ausschreibenden Stelle besteht insofern nicht, da Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ausschließlich anhand der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Zuschlagskriterien zu erfolgen hat.

Folgende Beschlüsse sind für die Maßnahme notwendig:

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die Lieferung von elektrischem Strom an den Abnahmestellen der Gemeinde Grünwald für den Zeitraum vom dem 01.01.2022, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2025, 00:00 Uhr ausschreiben zu lassen. Die Belieferung soll zu einem festen Preis je kWh für jedes Lieferjahr vereinbart werden. Es soll zu 100% Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezogen werden.

  1. Die Ausschreibung soll auch die Abnahmestellen der Grünwalder Freizeitpark GmbH umfassen; die Lieferung des Stroms erfolgt direkt an die Grünwalder Freizeitpark GmbH.

  1. Die Rechtsanwaltskanzlei Schweizer Legal (Schweizer · Franke · Matzner | Partnerschaft         von Rechtsanwälten mbB) wird mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragt und als         ausschreibende Stelle ermächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot –         entsprechend den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den         Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – für die Gemeinde Grünwald zu erteilen. 

Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 vorgesehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat folgt dem Vortrag der Verwaltung sowie der Kanzlei Schweizer Legal und beschließt

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die Lieferung von elektrischem Strom an den Abnahmestellen der Gemeinde Grünwald für den Zeitraum vom dem 01.01.2022, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2025, 00:00 Uhr ausschreiben zu lassen. Die Belieferung soll zu einem festen Preis je kWh für jedes Lieferjahr vereinbart werden. Es soll zu 100% Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezogen werden.

  1. Die Ausschreibung soll auch die Abnahmestellen der Grünwalder Freizeitpark GmbH umfassen; die Lieferung des Stroms erfolgt direkt an die Grünwalder Freizeitpark GmbH. 

  1. Die Rechtsanwaltskanzlei Schweizer Legal (Schweizer · Franke · Matzner | Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) wird mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragt und als ausschreibende Stelle ermächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot – entsprechend den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – für die Gemeinde Grünwald zu erteilen. 

Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 vorgesehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2021 10:28 Uhr