Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, inwieweit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung auch nach Ende der Homeoffice-Pflicht noch die Möglichkeit haben, im gewissen Umfang Homeoffice in Anspruch zu nehmen.
Personalamtsleiter Herr Pleithner berichtet hierzu, dass es in der Gemeindeverwaltung auch nach Ende der Homeoffice-Pflicht zum 30.09.2021 weiterhin möglich ist, im Gewissen Umfang Homeoffice in Anspruch zu nehmen.
Hierfür stellt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter einen entsprechenden Antrag, über den der Leiter der Verwaltung nach Stellungnahme des jeweiligen direkten Vorgesetzen und der Personalabteilung entscheidet. Es handelt sich abschließend immer um eine einzelvertragliche Regelung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Datenstand vom 27.10.2021 10:28 Uhr