1. Änderung der Abstandsflächensatzung vom 01.02.2021;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung zum 01.03.2021 wurde u.a. das Abstandsflächenrecht weitreichend geändert. Die Bauverwaltung berichtete dazu sehr ausführlich in der Bauausschusssitzung am 18.01.2021 – was letztlich zum Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe durch Beschluss des Gemeinderates am 26.01.2021 führte. 

Die zum 01. Februar 2021 in Kraft getretene Neuregelung der Berechnungsmethode der Abstandsflächen (vgl. insbesondere Art. 6 Abs. 4 Satz 3 BayBO zur Anrechnung von Dächern) führt im Einzelfall dazu, dass die gemäß § 2 geregelte Abstandsflächentiefe von 0,9 H bzw. 0,5 H größere Abstandsflächen auslöst, als dies vor der Gesetzesnovellierung der Fall war. Die Gemeinde nimmt die Erkenntnisse aus Bauantragsverfahren der vergangenen Monate zum Anlass, die in § 2 S. 1 geregelte Abstandsflächentiefe von 0,9 H auf 0,8 H bzw. die in § 2 S. 2 geregelte Abstandsflächentiefe von 0,5 H auf 0,4 H anzupassen. Die Mindestabstandsfläche von 3m wird beibehalten. Im Hinblick auf das Gebiet der Gemeinde Grünwald kommt eine solche Regelung der gesetzlichen Regelung vor der Gesetzesnovellierung – soweit möglich – am nächsten. 


Deshalb wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Abstandsflächensatzung wie folgt zu ändern: 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich 

(1)        Die Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet für diejenigen Gebiete der Gemeinde Grünwald, wie sie in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan dargestellt sind, mithin für das Gemeindegebiet von Grünwald mit Ausnahme der folgenden Gebiete: 

  • Isar nebst der östlich angrenzenden unbebauten Uferbereiche (Isarhang, Waldflächen, landwirtschaftliche Flächen, Obere Eierwiese),
  • Rodungsinsel Wörnbrunn,
  • Ortsteil Oberdill,
  • Räumliche Geltungsbereiche der in Anlage 2 aufgelisteten Bebauungspläne.


(2)        Der Lageplan (Anlage 1) und die Aufzählung der vom Geltungsbereich dieser Satzung ausgenommenen Bebauungsplangebiete (Anlage 2) sind Bestandteil dieser Satzung. 

§ 2 Abstandsflächentiefe 

Abweichend von Art. 6 Abs. 5 S. 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten und festgesetzten urbanen Gebieten 0,9 H – 0,8 H, mindestens jedoch 3 m. Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,5 H – 0,4 H, mindestens jedoch 3m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden Satz 1 beachtet. 


Der Ausschuss für Planung und Entwicklung hat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 18.11.2021 ausführlich mit der Satzungsänderung befasst und nachfolgende einstimmige Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben: 

Beschluss

Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung beschließt der Gemeinderat 1. Änderung der Abstandsflächensatzung wie folgt: 

Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe

in der 1. geänderten Fassung vom 23.11.2021

Die Gemeinde Grünwald erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) folgende Satzung: 


§ 1 Räumlicher Geltungsbereich 

(1)        Die Satzung gilt für diejenigen Gebiete der Gemeinde Grünwald, wie sie in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan grau hinterlegt dargestellt sind, mithin für das Gemeindegebiet von Grünwald mit Ausnahme der folgenden Gebiete: 

  • Isar nebst der östlich angrenzenden unbebauten Uferbereiche (Isarhang, Waldflächen, landwirtschaftliche Flächen, Bewegungshain Obere Eierwiese),
  • Rodungsinsel Wörnbrunn,
  • Ortsteil Oberdill,
  • Räumliche Geltungsbereiche der in Anlage 2 aufgelisteten Bebauungspläne.


(2)        Der Lageplan (Anlage 1) und die Aufzählung der vom Geltungsbereich dieser Satzung ausgenommenen Bebauungsplangebiete (Anlage 2) sind Bestandteil dieser Satzung. 


§ 2 Abstandsflächentiefe 

Abweichend von Art. 6 Abs. 5 S. 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten, festgesetzten urbanen Gebieten 0,8 H, mindestens jedoch 3 m. Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,4 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden S. 1 beachtet. 

§ 3 Bebauungspläne

Abweichende, in Bebauungsplänen festgesetzte Abstandsflächen bleiben unberührt.



§ 4 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung* in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe in der Fassung vom 26.01.2021, in Kraft getreten am 01.02.2021, außer Kraft.



Gemeinde Grünwald, 23.11.2021 




Jan Neusiedl
1. Bürgermeister



Die Verwaltung wird beauftragt die 1.Änderung der Abstandsflächensatzung nebst Anlagen *ortsüblich an den Anschlagtafeln, im gemeindlichen Anzeigenblatt und auf der gemeindlichen Homepage zu jedermanns Einsicht bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.12.2021 12:38 Uhr