Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der GR-Sitzung vom 28.09.2021;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 16.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz hat in der GR-Sitzung vom 28.09.2021 angefragt, ob der gemeindliche Bauhof auf dem Fußgängerweg der Wörnbrunner Straße ab der Kreuzung Portenlängerstraße/ Otto-Heilmann-Straße bis zum Forsthaus Wörnbrunn die gleichen Schilder auf gegenseitige Rücksichtnahme wie am Isarhochufer aufstellen könnte. 

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass für die oben genannte Thematik ein Vor-Ort-Termin gemeinsam mit der Polizeiinspektion Grünwald erfolgte. 

Bei dem Weg neben der Wörnbrunner Straße handelt es sich ausschließlich um einen Fußgängerweg, der auch als Fußgängerweg beschildert ist. Einzige Ausnahme zur Nutzung eines Fußgängerweges auf dem Fahrrad besteht für Kinder bis 10 Jahre inkl. einer Begleitperson. 

Aufgrund der nichtvorhandenen Breite kann dieser Weg nicht als gemeinsamer Rad- und Fußgängerweg ausgewiesen werden. Mit der o.g. Beschilderung würde der Eindruck vermittelt werden, dass das Fahrradfahren für die Allgemeinheit hier zulässig ist.

Datenstand vom 26.01.2022 13:40 Uhr