Anfrage GR-Mitglied Loos;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
GR-Mitglied Loos fragt an, wie die bevorstehende Testnachweispflicht, die nun ab Januar 2022 auch in den Kindertagesstätten für dort betreute Kinder gelten werde, konkret umgesetzt wird.
Der stellvertretende Leiter des Hauptamtes, Herr Pleithner, berichtet hierzu, dass die Testpflicht für die Kinder in den Kindertagestätten laut Nachricht des Bayerischen Gesundheitsministeriums ab dem 10. Januar 2022 gelten werde.
Das bedeutet konkret, dass Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung die Kindertageseinrichtung nur betreten dürfen, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich einen Nachweis erbringen, dass bei ihrem Kind ein Test auf das Coronavirus mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde.
Der entsprechende Nachweis kann durch eine dreimal wöchentliche Testung durch die Eltern zuhause mittels der vom Freistaat im Rahmen der Berechtigungsscheine zur Verfügung gestellten Selbsttests und glaubhafte Versicherung durch die das Kind bringende Person, dass das Kind vor Betreuungsbeginn negativ mit einem Selbsttest auf das Coronavirus getestet wurde, erbracht werden. Alternativ kann der Nachweis mittels PoC-Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist bzw. PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden.
Vor den Ferien wird hierzu auch noch ein Elternbrief des Ministeriums über die Kindertagesstätten an die Eltern verteilt, der alle nötigen Informationen enthalten wird.
Datenstand vom 26.01.2022 13:40 Uhr