Antrag auf Verkehrsberuhigung der Eichleite; Antrag Anke Sieker vom 28.09.2021 zur Bürgerversammlung am 07.10.2021;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Verwaltungsausschusses, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 07.12.2021 ö 6

Sachverhalt

Antrag Bürgerversammlung 2021 von Frau Anke Sieker 

Wie bereits im letzten Jahr, stelle ich hiermit erneut einen Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Eichleite.
Der Grund: Die in dieser Straße geltende Höchstgeschwindigkeit 30 km/h wird hier von einem überwiegenden Teil der Verkehrsteilnehmer (z.T. erheblich) überschritten. Die 2020 beschlossenen Maßnahmen für ein neues, versetztes Parksystem haben leider zu keiner erkennbaren Geschwindigkeitsreduzierung beigetragen.
Das geänderte Parksystem hat außerdem dazu geführt, dass die Straße unübersichtlicher geworden ist, somit Fußgänger und spielende Kinder gefährdeter sind als bisher.
Ich möchte Sie daher noch einmal herzlichst bitten, (im Zuge der geplanten Fahrbahnsanierung), verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen, wie z.B. Schwellen oder Teilaufpflasterungen, zur Geschwindigkeitsdämpfung des Kfz-Verkehrs vorzunehmen.
Auch wenn die Eichleite keine kurze Spielstraße ist, hätten beispielsweise zwei Schwellen auf jeweils zwei Dritteln der Straße (z.B. auf Höhe Hausnummer 8 und 30) einen positiven sicherheitstechnischen Effekt. 
Auch hinsichtlich bevorstehender Baumaßnahmen eines Supermarktes Ecke Eichleite/Südliche Münchner Straße ist mit zunehmendem Verkehr zu rechnen, sind verkehrsberuhigende Maßnahmen sicherlich im Sinne aller Anwohner.

Stellungnahme Ordnungsamt

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09. März 2021 nochmals mit dem Antrag aus der Bürgerversammlung aus dem Jahre 2020 befasst.

Der Verwaltungsausschuss hat einstimmig beschlossen, in der Eichleite versetztes Parken anzuordnen, um in der Eichleite einen besseren Schutz und ein höheres Maß an Sicherheit zu schaffen.

Nach Rücksprache mit den zuständigen Verkehrsbehörden ist ein erhebliches Überschreiten der zugelassenen Geschwindigkeit von 30 km/h, aufgrund der versetzten Parkmöglichkeit, kaum mehr möglich.


Die Bremsschwellen werden trotz Beschilderung von Fahrzeugführern und Radfahrern oftmals erst spät erkannt und der durch sie verursachte Stoß wird auch bei niedrigen Geschwindigkeiten als unangenehm empfunden. Von der Schwelle ist nicht nur der PKW-Verkehr betroffen, sondern alle Verkehrsteilnehmer (z. B. Radfahrer, Busse, Rettungs- und Winterdienstfahrzeuge). 

Insbesondere für Liegendtransporte im Rettungsdienst ist der Einbau von Schwellen mehr als ungeeignet.

Die angestrebte Lärm- und Schadstoffverringerung tritt in vielen Fällen nicht ein, da die Fahrzeugführer vor der Schwelle abbremsen und anschließend wieder beschleunigen (unstetige Fahrweise). 

Schwellen können beim Überfahren zu Schäden am Fahrzeug führen. Die Folge sind Schadenersatzforderungen, die in vielen Fällen erfolgreich durchgesetzt werden.

Die Gemeinde Grünwald hat lediglich vor der Grundschule zum Schutze der Kinder, da es sich in diesem Bereich um einen Schulweg handelt, Bodenschwellen in der Dr.-Max-Straße eingebaut.

Sämtlich zulässige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wurden in Absprache mit der Polizei bereits umgesetzt.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig keine weiteren baulichen Veränderungen in der Eichleite vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 16:04 Uhr