Antrag auf Verkehrsberuhigung der Wörnbrunner Straße; Antrag Ursula Regner und Ingrid Bäumler vom 30.09.2021 zur Bürgerversammlung am 07.10.2021;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Verwaltungsausschusses, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 07.12.2021 ö 7

Sachverhalt

Antrag Bürgerversammlung 2021 von Frau Ursula Regner und Frau Ingrid Bäumler

Anlässlich der anstehenden Bürgerversammlung möchten wir uns gerne auf unsere Anfrage vom November 2020 und Ihre ausführliche Stellungnahme dazu beziehen:

im letzten Absatz Ihrer Antwort schreiben Sie, dass die Gemeinde sich im Jahr 2021 mit dem Thema Ausweitung der Tempo 30 - Zone in der Wörnbrunner Straße befassen will.

Aus unserer Sicht hat sich das Problem noch verschärft: 

Derzeit auch bedingt durch mehrere großen Baustellen in der Oberhachinger Straße und der Kaiser-Ludwig-Straße fließt der Ausweichverkehr der Umleitung zusätzlich durch die Wörnbrunner Straße.

Das morgendliche Zusammentreffen dieses erhöhten Verkehrsaufkommens mit zahlreichen Schülerinnen, Schülern und Kindergarten-Kindern, zu Fuß, mit Roller, oder Fahrrad und den Elterntaxis ist geprägt von Hektik, schlechter Sicht wegen abgestellter Fahrzeuge u. Anhänger und eben aus unserer Sicht zu hoher Geschwindigkeit. Das Überqueren der Straßen auf dem Weg in eine der Schulen oder Kindergärten ist nach meiner Beobachtung eine Herausforderung und riskant, zumal es bald auch morgens dunkel sein wird.

Wir beantragen daher, dieses Anliegen wieder aufzunehmen und regen dazu auch eine Ortsbesichtigung zu den Stoßzeiten an.

Stellungnahme Ordnungsamt

Wie bereits den Antragstellerinnen am 08.12.2020 per Email mitgeteilt wurde, hat sich der Verwaltungsausschuss mit dem Thema befasst.

In der öffentlichen Verwaltungsausschusssitzung vom 09.03.2021 hat der Verwaltungsausschuss entschieden, dass auf der gesamten Länge der Wörnbrunner Straße keine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorgenommen wird.

Die Wörnbrunner Straße/Ecke Tobrukstraße stellt keinen Gefahrenschwerpunkt dar.

Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Grünwald liegen keine Unfallzahlen in diesem Bereich vor. Seitens der Polizeiinspektion Grünwald werden in regelmäßigen Abständen örtliche Untersuchungen von Straßenverkehrsunfällen vorgenommen.
 
Ein Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit liegt darin, offensichtlich unfallbegünstigende Straßenbereiche zu identifizieren und nachhaltig durch gezielte Abhilfemaßnahmen zu verbessern. Hierzu werden die von der bayerischen Polizei aufgenommenen Verkehrsunfälle mittels Geoinformationssystemen und speziell entwickelten Programmen in digitale Karten dargestellt.

Die Polizei ermittelt Unfallhäufungen und teilt diese den Mitgliedern der Unfallkommission mit. Nach Feststellung einer Unfallhäufung führt die Unfallkommission an der jeweiligen Örtlichkeit eine Ortsbesichtigung durch.

Laut einer Auswertung der Polizeiinspektion Grünwald, ereignete sich in den letzten 5 Jahren kein Verkehrsunfall.

Ebenso wurde die Thematik „Anbringung eines Zebrastreifens“ in der Wörnbrunner Straße diskutiert.

Der Verwaltungsausschuss hat sich bereits mehrfach mit diesem Thema befasst. Zuletzt in der Verwaltungsausschusssitzung vom 15.Oktober 2019.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberwegs ergeben sich insbesondere aus den Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO und aus den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ).

Laut der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO (Fußgängerüberwege) können solche Überwege nur dann angelegt werden, wenn es das Fußgängerverkehrsaufkommen nötig macht.
Eine Konkretisierung dieser Vorgabe erfolgt in den RFG-Ü, wonach in der Spitzenstunde mindestens 50 Personen die Straße queren müssen und zeitgleich 200 bis 300 Fahrzeuge gezählt werden müssen.

An Fußgängerüberwegen müssen querende Personen trotz des geltenden Vorrangs selbstständig Blickkontakt mit den Fahrzeuglenkern aufnehmen oder sich anderweitig überzeugen, dass der Vorrang gewährt wird. Dies führt zu einer Scheinsicherheit, da an Fußgängerüberwegen oftmals ohne Beachtung des Verkehrs die Fahrbahn betreten wird.

Aus diesem Grund wird auch im Einführungserlass zu den R-FGÜ von der Anordnung von Fußgängerüberwegen zur Sicherung des Schulwegs abgeraten.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig in der Wörnbrunner Straße im Bereich des evangelischen Gemeindezentrums beidseitig Verkehrszeichen 136-10 (Achtung Kinder) mit Zusatzzeichen 2304 (Schulweg kreuzt) aufzustellen.

Gleichfalls beschließt der Verwaltungsausschuss im südlichen Bereich der Wörnbrunner Straße zwischen der Johann-Einhauser-Straße und der Tobrukstraße Verkehrszeichen 314 (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1010-58 (nur Personenkraftwagen) aufzustellen.

Zusätzlich beschließt der Verwaltungsausschuss, dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, ob eine Querungshilfe mit Mittelinsel in der Wörnbrunner Straße eingerichtet werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 16:04 Uhr