Antrag auf Verkehrsberuhigung der Perlacher Straße im Teilbereich zwischen Wörnbrunner Straße und Marktplatz; Antrag Andreas Reimann vom 28.09.2021 zur Bürgerversammlung am 07.10.2021; Ergänzender Antrag vom 16.11.2021 zum Antrag vom 28.09.2021;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Verwaltungsausschusses, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 07.12.2021 ö 8

Sachverhalt

Antrag Bürgerversammlung 2021 von Herrn Andreas Reimann

Das südliche Teilstück der Perlacher Straße zwischen der Einmündung der Wörnbrunner Straße (oberhalb des Postbergerls) und der Oberhachinger Straße ist der wohl unattraktivste Straßenabschnitt in unserer Gemeinde.

• sehr enge Straßenbreite
• dadurch häufige Probleme und Hupkonzerte bei der gleichzeitigen Durchfahrt von zwei
Fahrzeugen oder Reisebussen und sogar schweren LKWs
• nur einseitiger, schmaler Bürgersteig ( daher häufiges Ausweichen der Fußgänger auf Fahrbahn erforderlich)
• Fahrbahnabgrenzung gegenüber des Bürgersteigs z. T. durch stark verrostete MetallLeitplanken und Ansammlung von Müllcontainern auf der Rückseite der davor liegenden Büro-u. Gewerbeobjekte (längs der Südlichen Münchner Straße)
• mittlerweile unzumutbare Beeinträchtigung sämtlicher Anwohnern durch erheblichen Verkehrslärm von der Südlichen Münchner Straße und den Kreuzungen Schloßstraße und Marktplatz (Lärmschutzauflagen des Landratsamtes)
• kein Zebrastreifen-Übergang im Bereich der Einmündung der Wörnbrunner Straße für Fußgänger, insbesondere Schulkinder auf dem Weg über das Postbergerl von und zur Schule.

Darüber hinaus ist dieser Straßenabschnitt sehr zum Leidwesen sämtlicher Anwohner - durch das erheblich gestiegene Verkehrsaufkommen und besonders in den Zeiten des Berufsverkehrs morgens und abends - bei besonders eiligen Fahrern inzwischen zu einer beliebten Rennstreckeals Umgehungsmöglichkeit des Verkehrsstaus und der Ampelanlagen auf der Oberhachinger Straße geworden. Da man es ja besonders eilig hat", wird daher auch die deutlich sichtbare
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh häufig einfach ignoriert.

Vor der Ampelanlage am Marktplatz fädelt man sich oft recht chaotisch und rücksichtslos in die Schlange der korrekt wartenden Fahrzeuge dann wieder ein, muss vielleicht sogar noch unter Hupkonzert anderer beeinträchtigter Fahrer eine Fahrspur queren um in die Tölzer Straße abbiegen zu können und hat dadurch - wenn überhaupt - dann vielleicht nur wenige Minuten gewonnen ....

Wesentlich einfacher, sicherer und auch verkehrstechnisch geregelter wäre - ohne höheren Zeitaufwand - die Zufahrt von der Wörnbrunner Straße zur Oberhachinger Straße über die breit ausgebaute Tobrukstraße und deren vorhandene Ampelanlage an der Oberhachinger Straße.

Ich stelle daher folgende Anträge:

1.) Der Abschnitt der Perlacher Straße von der Oberhachinger Straße in Richtung bis zur Wörnbrunner Straße wird zur Einbahnstraße erklärt.

2.) Dieser Straßenabschnitt wird durch straßenbaulich ausgebildete Parkbuchten und
Pflanzmaßnahmen (wie z. B. in der Nibelungenstraße) verkehrsberuhigt und optisch aufgewertet.

3.) Ein Zebrastreifen-Übergang im Bereich vor der Wörnbrunner Straße wird für Fußgänger und insbesondere für Kinder auf dem Weg über das Postbergerl zur Schule angelegt.

Der Antragsteller reichte am 16.11.2021 noch folgende Ergänzungen bei der Gemeinde ein:

Ergänzend zu meinem Antrag vom 28.09.2021 zur Bürgerversammlung am 07.10.2021 (Kopie anbei) und die diesbezügliche Erörterung in der Bürgerversammlung mache ich hiermit die nachstehenden Alternativ-Vorschläge und stelle entsprechend die folgenden Anträge:

1.  Der sehr enge und nur jeweils einspurig zu befahrend Teilabschnitt der Perlacher Straße von der Einmündung der Wörnbrunner Straße bis zur Oberhachinger Straße wird zur Verkehrsberuhigung, Erhöhung der      Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer, sowie zum dringend erforderlichen Schutz der Anlieger vor weiterem Lärm und Abgasen (zusätzlich zu den Emissionen von der Südl. Münchner Straße) durch den        erheblichen Durchgangsverkehr "auf Schleichwegen " (siehe Fotos anbei) - gemäß den Anlagen 1.1, 1.2 und 2 - mit den Schildern 260 (Durchfahrtsverbot) mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/Std. mit    Zusatzschild 848  (Anlieger und Radfahrer frei) versehen.
Der dann noch verbleibende Durchgangsverkehr wird sodann über die sehr breit ausgebaute Tobrukstraße und die dort bereits bestehende Ampel auf die Oberhachinger Straße eingeleitet

2.   Dieser - unter anderem durch stark verrostete Leitplanken, Ansammlung von Müllcontainern - sehr unattraktive Straßenabschnitt wird  durch straßenbaulich ausgebildete Parkbuchten und      Pflanzmaßnahmen (wie z.B. in der Nibelungenstraße) verkehrsberuhigt und optisch aufgewertet.
Außerdem ist im Bebauungsplan Nr. B 17 der Gemeinde Grünwald (Stand 22.07.1977) entlang der westlichen Seite dieses Straßenabschnitts zwischen der Einmündung der Wörnbrunner Straße und der Oberhachinger   Straße ein Straßenbegleitgrün verbindlich vorgegeben, welches aktuell jedoch nicht existiert  und daher gemäß Bebauungsplan herzustellen ist.

3.   Ein Zebrastreifen im Bereich vor der Einmündung der Wörnbrunner Straße wird für Fußgänger - und insbesondere Kinder für einen möglichst sicheren Weg über das Postbergerl zur Schule und zum   Kindergarten - angelegt, da z. B. allein in der Perlacher Str. 8 und 10 mittlerweile bereits 11 minderjährige Kinder wohnen.
Außerdem würde durch diese Positionierung des  Zebrastreifens somit auch der Antrag von Frau Monika Ankenbrank zur Bürgerversammlung Berücksichtigung finden  und sich somit der von dieser Mitbürgerin beantragte Zebrastreifen auf Höhe der Tobrukstraße über die Wörnbrunner Straße erübrigen.

Stellungnahme Ordnungsamt:

Sowohl der Gemeinde Grünwald, als auch der Polizeiinspektion Grünwald ist die Verkehrssicherheit in der Gemeinde ein großes Anliegen.
Genau aus diesem Grund finden bei aufkommenden Fragen zur Verkehrssicherheit und etwaigen möglichen Verbesserungsvorschlägen immer Ortstermine mit allen betroffenen Stellen statt.

Nach Rücksprache mit der Polizeidienststelle Grünwald werden seitens der Polizei in regelmäßigen Abständen örtliche Untersuchungen von Straßenverkehrsunfällen vorgenommen.

Ein Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit liegt darin, offensichtlich unfallbegünstigende Straßenbereiche zu identifizieren und nachhaltig durch gezielte Abhilfemaßnahmen zu verbessern. Hierzu werden die von der bayerischen Polizei aufgenommenen Verkehrsunfälle mittels Geoinformationssystemen und speziell entwickelten Programmen in digitalen Karten dargestellt.
Ziel ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch das Erkennen und Beseitigen von Unfallhäufungen. Zu diesem Zweck wurden bayernweit Unfallkommissionen eingerichtet.

Die Polizei ermittelt Unfallhäufungen und übermittelt diese den Mitgliedern der Unfallkommission. Unfallkommissionen bestehen aus Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und der Polizei.

Aus Sicht der Verkehrsbehörden beläuft sich der Hauptverkehr in der Perlacher Straße in Richtung der Oberhachinger Straße.

Eine Anordnung einer Einbahnstraßenregelung würde aus Sicht der Behörden zu keiner Verbesserung beitragen.

Ob die Perlacher Straße in eine Einbahnstraße ausgewiesen werden könnte, sollte bei Bedarf von einem Fachplaner überprüft werden. 
Ebenso die Thematik straßenbaulich ausgebildete Parkbuchten und Pflanzmaßnahmen.


Zebrastreifen:

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberwegs ergeben sich insbesondere aus den Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO und aus den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ).

Laut der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO (Fußgängerüberwege) können solche Überwege nur dann angelegt werden, wenn es das Fußgängerverkehrsaufkommen nötig macht.
Eine Konkretisierung dieser Vorgabe erfolgt in den RFG-Ü, wonach in der Spitzenstunde mindestens 50 Personen die Straße queren müssen und zeitgleich 200 bis 300 Fahrzeuge gezählt werden müssen.

An Fußgängerüberwegen müssen querende Personen trotz des geltenden Vorrangs selbstständig Blickkontakt mit den Fahrzeuglenkern aufnehmen oder sich anderweitig überzeugen, dass der Vorrang gewährt wird. Dies führt zu einer Scheinsicherheit, da an Fußgängerüberwegen oftmals ohne Beachtung des Verkehrs die Fahrbahn betreten wird.

Aus diesem Grund wird auch im Einführungserlass zu den R-FGÜ von der Anordnung 
von Fußgängerüberwegen zur Sicherung des Schulwegs abgeraten.

Ein verkehrsberuhigter Bereich wird häufig auch als Spielstraße bezeichnet.
Der Bereich dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften.

Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaubehörde, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch einen niveauausgleichenden Ausbau (Pflasterung), Pflanzbeete oder Pflanzkübel, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht.

Durchgangsverkehr und Lkw-Verkehr sind nicht grundsätzlich verboten, der verkehrsberuhigte Bereich ist also keine Anliegerstraße. Um den Durchgangsverkehr aus den Gebieten bzw. Straßen herauszuhalten, können zusätzlich folgende Maßnahmen ergriffen werden:

-oftmals werden Sackgassen angelegt.
 -die Einfahrt wird nur von einer Seite aus erlaubt.

Der betreffende Straßenabschnitt der Perlacher Straße (Höhe Hausnummer 8, 8a und 10, 10 a – c) ist auf 30km/h reduziert und in beide Richtungen befahrbar. Auf der Ostseite verläuft durchgängig ein Gehweg – auf der Westseite ist aus Gründen der Verkehrssicherheit wegen der Hanglage eine Leitplanke vorhanden. 

Die Gemeinde Grünwald hat aufgrund des Antrags in der Bürgerversammlung ein Verkehrsplanungsbüro beauftragt, zu prüfen, welche Maßnahmen im Hinblick auf die Instandsetzung der Leitplanke notwendig sind. Eine Sanierung ist aufgrund des Alters der Leitplanke nicht wirtschaftlich. Aus diesem Grund wird die Gemeinde Grünwald zeitnah die Leitplanke austauschen.

Der Bebauungsplan Nr. B 17 stammt aus dem Jahre 1977 und mag an einigen Stellen inhaltlich bis heute nicht vollzogen sein – so fehlt z.B. ein Straßenbegleitgrün an der vom Antragsteller benannten Stelle. 

Folgende Gründe sind hier aufgezeigt:

Inhalte von Bebauungsplänen sind häufig Zielplanungsvorstellungen – ein Bebauungsplan von 1977 ist städtebaulich nach über vierzig Jahren nicht mehr parzellenscharf umzusetzen. Es gibt keinen Planbereich der zu 100% so umgesetzt wurde – in den meisten Fällen sind die Bebauungen nur mit Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen realisiert worden.

Vor alledem ist das festgesetzte Straßenbegleitgrün gem. Bebauungsplan B 17 keineswegs rechtsverbindlich, sondern lediglich ein Planungsinhalt der aus den o.g. Gründen nicht zur Ausführung kommt.

Beschluss 1

Der Verwaltungsausschuss sieht von einer Einbahnregelung in der Perlacher Straße im Teilbereich zwischen Wörnbrunner Straße und Marktplatz ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig keine weiteren baulichen Veränderungen in der Perlacher Straße im Straßenverlauf zwischen Wörnbrunner Straße und Marktplatz vorzunehmen. Die Leitplanke an der Perlacher Straße wird zeitnah in Stand gesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 16:04 Uhr