Bauantrag zum Umbau eines Bestandsgebäudes mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 396/17 an der Josef-Sammer-Str. 7 a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 20.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Grundstück Fl.Nr. 396/17 (Grundstücksgröße =1.308 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung


GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
 
Das gegenständliche Grundstück ist mit einer großzügigen Bestandsbebauung bebaut. Durch die antragsgegenständlichen Um- und Rückbauten soll eine privatrechtliche WEG-Neuaufteilung herbeigeführt werden. 

Der antragsgegenständliche Baukörper ist aktuell mit der Bestandsbebauung (Hausnummer 7), dem ursprünglichen Gebäude, durch An- und Erweiterungsbauten verbunden. Durch den Um- und Rückbau des Gebäudes gemäß dem vorgelegten Antrag wird das gegenständliche Gebäude von der Bebauung auf der Hausnummer 7 getrennt, so dass das Maß der baulichen Nutzung für die angestrebte privatrechtliche Grundstücksteilung eingehalten und erreicht wird. Der erdgeschossige Baukörper dessen Dachgeschoss aufgrund der flachen Dachneigung keine Nutzung zulässt, soll mit einem neu errichteten Dachgeschoss mit einer DN von 35° nutzbar gemacht werden. Das Dachgeschoß ist gem. Berechnung des Architekten kein Vollgeschoß.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird mit der Grund- und Geschoßflächenzahl eingehalten. Die bereits im Bestand vorhandene Doppelgarage wird im Zuge des Rückbaus baulich als Flachdach ausgeführt. Das vorhandene Gartenhaus bleibt unverändert im Bestand.  

Das Bauvorhaben fügt sich in die vorhandene prägende E+D-Bebauung gem. Art. 34 BayBO harmonisch in die Umgebungsbebauung ein. 

Die Abstandsflächen gem. der gemeindlichen Abstandsflächensatzung werden mit dem Bauvorhaben eingehalten. 
 
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden mit den geplanten Dachbelichtungselementen wie Dachflächenfenster und Gauben und dem Giebel im Norden eingehalten. 

Der geplante Kniestock entspricht ebenfalls der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung. 

Der Stellplatznachweis wird mit Doppelgarage erfüllt. 

Die Nachbarunterschriften liegen teilweise vor. Der Nachweis der Einbringung wurde erbracht. 

Der Baumbestands- und Freiflächenplan lag dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Es befinden sich zwei Bäume auf dem Grundstück die unter die Baumschutzverordnung fallen. Diese bleiben erhalten. Zur Begrünung des Grundstücks sind zwei weitere Bäume gem. der Festsetzung des B 35 Nr. 7.2 nachzuweisen. 

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen Umbau des Bestandsgebäudes Doppelgarage herzustellen.

Es sind zwei weitere Bäume an geeigneter Stelle auf dem Grundstück zur Erfüllung der Festsetzung des Bebauungsplanes B 35 Festsetzung Nr. 7.2 zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 15.10.2021 11:57 Uhr