Bauantrag zum Neubau eines Bürohauses (hier Austauschpläne) auf dem Grundstück Fl. Nr. 592/64 an der Nördlichen Münchner Straße 24;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 11.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.10.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bauort: Nördliche Münchner Straße 24, Fl. Nr. 592/64 (Grundstücksgröße = 3.040m²)
Planbereich: 67 B 12 v. 02.03.1912, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Das Bauvorhaben war bereits im April 2020 Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Dieser hatte das Vorhaben damals mit 5:4 Stimmen abgelehnt aufgrund der überdimensionierten Giebel und des Verbindungsbaus zwischen den beiden Gebäuden. Für diesen hätte eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Nichteinhaltung der durchgehenden Trauf- und Firstlinie befürwortet werden müssen. 

Die Bauwerberin hat die Pläne mittlerweile entsprechend der Ablehnungsgründe geändert und zum einen die Giebel in Ihrer Höhe reduziert, so dass diese nun eine maximale Höhe von 1,80m über der zulässigen Höhe der Ortsgestaltungssatzung aufweisen. Eine Abweichung könnte, wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden. 

Des Weiteren wurde der Verbindungsbau aus der Planung gestrichen, so dass die Genehmigungsfähigkeit in diesem Punkt entsprechend hergestellt wurde. 

In der Austauschplanung vom 06.10.2021 sind nunmehr die Flächen für die Nebenanlagen (Stellplätze und ihre Zufahrten) reduziert worden, so dass letztlich eine geringfügige Überschreitung von ca. 43m² befreit werden müsste. 

Der Stellplatznachweis für die Büronutzung ist mit geplanten sieben oberirdischen Stellplätzen ausreichend erbracht.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Bürohauses mit Nebengebäude herzustellen

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe um 1,80 m durch die Errichtung von Quergiebeln wird zugestimmt. 

Eine Befreiung von der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.11.2021 12:24 Uhr