Bauantrag zum Neubau eines Bürohauses mit Tiefgarage (hier Austauschpläne) auf dem Grundstück Fl. Nr. 617/11 an der Nördlichen Münchner Straße 37;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 15.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Nördl. Münchner Str. 37, Grundstück Fl.Nr. 617/11 (Grundstücksgröße = 2.898 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Baumschutzverordnung, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
 
Das gegenständliche Bauvorhaben war bereits in der Bauausschusssitzung vom 10.05.2021 beratungsgegenstand. Die damalig vorgelegte Planung beinhaltete die Errichtung eines Bürogebäudes und zweier Einfamilienhäuser auf dem Grundstück. Das gemeindliche Einvernehmen zu der vorgelegten Gesamtplanung wurde aufgrund der erheblichen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen versagt.

Die nun vorliegende Änderungsplanung beinhaltet ein Bürohaus und nur noch ein Einfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksteil. 

Direkt an der Nördlichen Münchner Straße soll nach wie vor ein Bürohaus mit Tiefgarage entstehen. Das Bürohaus ist in E + D- Bebauung mit einem in Geiselgasteig zulässigen Sockelgeschoß geplant – das Dachgeschoss mit zulässigem Kniestock und einer Dachneigung von 43,6˚ ist kein Vollgeschoss. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung sowie mit den geplanten Nebenanlagen (Parklift, Tiefgarage, Müllhaus und Zufahrt) werden für das straßennahe situierte Bürogebäude aufgrund der verbliebenden Reserven aus der Grundfläche mit der Hauptnutzung eingehalten. 

Durch den rechtsgültigen Baulinienplan ist eine Baugrenze von 7 m zur Nördlichen Münchner Straße festgesetzt. Diese wird an allen Bereichen eingehalten.

Die festgesetzte Firsthöhe mit 9,74 m wird mit der vorliegenden Planung um 0,19 m überschritten. Diese ist auf das maximale Maß von 9,55 m zu reduzieren. Die festgesetzte Wandhöhe wird eingehalten. Mit dem Giebel in der Nordansicht wird die zulässige Wandhöhe um 2,48 m überschritten. Die Gemeinde hat regelmäßig Abweichungen bis zu max. 1,80 m über der zulässigen Wandhöhe zugelassen. Der geplante Giebel ist vom Planer auf eine Wandhöhe von 6,80 m zu reduzieren.

Weiter wird für das Bürohaus ein 1m hoher Sockel (ebenfalls in Geiselgasteig zulässig) vorgesehen.

Die sonstigen Parameter nach der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen mit dem Bürohaus werden eingehalten.

Die Tiefgarage wurde in ihrer Fläche reduziert und bietet nun Platz für 11 Fahrzeuge. Gemäß Stellplatzsatzung sind pro 30 m² Hauptnutzfläche für eine Büronutzung je 1 Stellplatz nachzuweisen. Ferner sind gewerblich genutzte Lagerräume ebenso in der Stellplatzaufstellung zu berücksichtigen. Der Nachweis ist dahingehend erbracht worden. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wurde bereits vom Umweltamt im Zuge der ersten Planung beurteilt. Aufgrund der Umplanung wird dieser jedoch erneut zur Beurteilung vorgelegt. Die neue Stellungnahme wird spätestens zur Sitzung nachgereicht. Die erteilten Hinweise und Auflagen aus der ersten Planung wurden jedoch berücksichtigt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Änderungsplanung zum Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage herzustellen.

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung sowie die zum Schutz der verbleibenden Bäume notwendigen Maßnahmen sind entsprechend zu beauflagen. Die Stellungnahme des Umweltamtes ist entsprechend zu berücksichtigen.
 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 30.12.2021 08:46 Uhr