Bauort: Nördl. Münchner Str. 37, Grundstück Fl.Nr. 617/11 (Grundstücksgröße = 2.898 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Baumschutzverordnung, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Das gegenständliche Bauvorhaben war bereits in der Bauausschusssitzung vom 10.05.2021 beratungsgegenstand. Die damalig vorgelegte Planung beinhaltete die Errichtung eines Bürogebäudes und zweier Einfamilienhäuser auf dem Grundstück. Das gemeindliche Einvernehmen zu der vorgelegten Gesamtplanung wurde aufgrund der erheblichen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen versagt.
Die nun vorliegende Änderungsplanung beinhaltet ein Bürohaus und nur noch ein Einfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksteil.
Im rückwärtigen Grundstücksbereich wird nun die Genehmigung für ein Einfamilienhaus mit Freisitz und Doppelgarage begehrt. Die Villa ist in E+1+D- Bebauung mit einem Mansardenwalmdach geplant – das Dachgeschoss mit zulässigem Kniestock und einer Dachneigung von 50°/10° ist kein Vollgeschoss. Der Nachweis gem. Bebauungsplan B35 Festsetzung Nr. 4.2 wird ebenfalls geführt.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung sowie mit den geplanten Nebenanlagen Garage, abgerückte Terrasse) sind innerhalb der zulässigen 50% Überschreitung eingehalten. Die Zufahrt zur Erschließung der rückwärtigen Bebauung überschreitet das Maß. Aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung und der langen Zufahrtsituation sollte eine Befreiung bis max. 70 % Überschreitung der Grundflächenzahl befürwortet werden. Die Berechnung ist dahingehend anzupassen und die Flächen sind minimal zu reduzieren.
Durch den rechtsgültigen Baulinienplan ist eine Baugrenze von 7 m zur Nördlichen Münchner Straße festgesetzt. Diese wird an allen Bereichen eingehalten.
Die festgesetzten Wand- und Firsthöhen werden eingehalten. Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.
Die sonstigen Parameter nach der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.
Die Abstandsflächen gem. Abstandsflächensatzung mit der Villa werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mit der geplanten Doppelgarage erfüllt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wurde bereits vom Umweltamt im Zuge der ersten Planung beurteilt. Aufgrund der Umplanung wird dieser jedoch erneut zur Beurteilung vorgelegt. Die neue Stellungnahme wird spätestens zur Sitzung nachgereicht. Die erteilten Hinweise und Auflagen aus der ersten Planung wurden jedoch berücksichtigt.