Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (hier Austauschpläne) auf dem Grundstück Fl. Nr. 617/11 an der Nördlichen Münchner Straße 37;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 15.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Nördl. Münchner Str. 37, Grundstück Fl.Nr. 617/11 (Grundstücksgröße = 2.898 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Baumschutzverordnung, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Das gegenständliche Bauvorhaben war bereits in der Bauausschusssitzung vom 10.05.2021 beratungsgegenstand. Die damalig vorgelegte Planung beinhaltete die Errichtung eines Bürogebäudes und zweier Einfamilienhäuser auf dem Grundstück. Das gemeindliche Einvernehmen zu der vorgelegten Gesamtplanung wurde aufgrund der erheblichen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen versagt.

Die nun vorliegende Änderungsplanung beinhaltet ein Bürohaus und nur noch ein Einfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksteil. 

Im rückwärtigen Grundstücksbereich wird nun die Genehmigung für ein Einfamilienhaus mit Freisitz und Doppelgarage begehrt. Die Villa ist in E+1+D- Bebauung mit einem Mansardenwalmdach geplant – das Dachgeschoss mit zulässigem Kniestock und einer Dachneigung von 50°/10° ist kein Vollgeschoss. Der Nachweis gem. Bebauungsplan B35 Festsetzung Nr. 4.2 wird ebenfalls geführt. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung sowie mit den geplanten Nebenanlagen Garage, abgerückte Terrasse) sind innerhalb der zulässigen 50% Überschreitung eingehalten. Die Zufahrt zur Erschließung der rückwärtigen Bebauung überschreitet das Maß. Aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung und der langen Zufahrtsituation sollte eine Befreiung bis max. 70 % Überschreitung der Grundflächenzahl befürwortet werden. Die Berechnung ist dahingehend anzupassen und die Flächen sind minimal zu reduzieren.

Durch den rechtsgültigen Baulinienplan ist eine Baugrenze von 7 m zur Nördlichen Münchner Straße festgesetzt. Diese wird an allen Bereichen eingehalten.

Die festgesetzten Wand- und Firsthöhen werden eingehalten. Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. 

Die sonstigen Parameter nach der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen gem. Abstandsflächensatzung mit der Villa werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mit der geplanten Doppelgarage erfüllt. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wurde bereits vom Umweltamt im Zuge der ersten Planung beurteilt. Aufgrund der Umplanung wird dieser jedoch erneut zur Beurteilung vorgelegt. Die neue Stellungnahme wird spätestens zur Sitzung nachgereicht. Die erteilten Hinweise und Auflagen aus der ersten Planung wurden jedoch berücksichtigt. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Änderungsplanung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen.

Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO darf mit den geplanten Nebenanlagen und Zufahrten, soweit diese wasserdurchlässig hergestellt werden, zum rückwärtig geplanten Gebäude bis max. 70% überschritten werden. Eine entsprechende Befreiung hierfür wird befürwortet. 

Die geplante Abgrabung entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet.

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung sowie die zum Schutz der verbleibenden Bäume notwendigen Maßnahmen sind entsprechend zu beauflagen. Die Stellungnahme des Umweltamtes ist entsprechend zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 30.12.2021 08:46 Uhr