Bauantrag zum Neubau von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/13 an der Habermannstraße 8;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 15.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Habermannstraße 8, Grundstück Fl. Nr. 611/13 (Grundstücksgröße = 3.587 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 v. 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Das gegenständliche Grundstück war in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Beratungsgegenstand mit unterschiedlichsten Planungen, die bis dato aber nicht ausgeführt wurden. 

Vorgelegt wird nun eine Planung zur Errichtung von insgesamt vier Einfamilienhäusern auf dem rückwärtigen, über einen Hammerstil erschlossenen Grundstück. 

Hier das Haus 2 – in E+D-Bebauung mit Mansarden-Walmdach (52°, DG ist kein Vollgeschoss) im südöstlichen Grundstücksbereich. Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung gut eingehalten.   
Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 
Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Das gemeindliche Umweltamt trägt zum Sachverhalt vor, dass Ende Oktober widerrechtliche Fällungen von mindestens vier schützenswerten Bäumen durchgeführt wurden. Auf dem Baugrundstück ist somit nur noch ein Baum erhalten geblieben, eine Birke, die allerdings vom Umweltamt als bruchgefährdet und nicht erhaltenswert eingestuft wird. Demnach wird dieser Baum im Laufe des Verfahrens vermutlich auch entfernt. 
Durch die vorgelegte Freiflächenplanung sind insgesamt elf Ersatzpflanzungen vorgesehen. Aufgrund des gravierenden Verstoßes gegen die Baumschutzverordnung der Gemeinde Grünwald werden hier allerdings von Seiten der Grünordnung insgesamt 15 Ersatzpflanzungen gefordert (Hochstamm, 5fach verpflanzt, 40-45 cm Stammumfang, 4 Acer platanoides, 3 Acer campestre, 4 Tilia cordata, 4 Quercus robur). 

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen – Haus 2 herzustellen

Eine Abweichung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände auf der Gebäudewestseite wird ausnahmsweise befürwortet.

Es sind insgesamt 15 Ersatzpflanzungen nachzuweisen (Hochstamm, 5fach verpflanzt, 40-45 cm Stammumfang, 4 Acer platanoides, 3 Acer campestre, 4 Tilia cordata, 4 Quercus robur).

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 30.12.2021 08:46 Uhr