Bauort: Habermannstraße 8, Grundstück Fl. Nr. 611/13 (Grundstücksgröße = 3.587 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 v. 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Das gegenständliche Grundstück war in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Beratungsgegenstand mit unterschiedlichsten Planungen, die bis dato aber nicht ausgeführt wurden.
Vorgelegt wird nun eine Planung zur Errichtung von insgesamt vier Einfamilienhäusern auf dem rückwärtigen, über einen Hammerstil erschlossenen Grundstück.
Hier das Haus 3 – in E+1+D-Bebauung mit Mansarden-Walmdach (52°, DG ist kein Vollgeschoss) im nordöstlichen Grundstücksbereich. Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung gut eingehalten.
Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Auf der Gebäudesüdseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Das gemeindliche Umweltamt trägt zum Sachverhalt vor, dass Ende Oktober widerrechtliche Fällungen von mindestens vier schützenswerten Bäumen durchgeführt wurden. Auf dem Baugrundstück ist somit nur noch ein Baum erhalten geblieben, eine Birke, die allerdings vom Umweltamt als bruchgefährdet und nicht erhaltenswert eingestuft wird. Demnach wird dieser Baum im Laufe des Verfahrens vermutlich auch entfernt.
Durch die vorgelegte Freiflächenplanung sind insgesamt elf Ersatzpflanzungen vorgesehen. Aufgrund des gravierenden Verstoßes gegen die Baumschutzverordnung der Gemeinde Grünwald werden hier allerdings von Seiten der Grünordnung insgesamt 15 Ersatzpflanzungen gefordert (Hochstamm, 5fach verpflanzt, 40-45 cm Stammumfang, 4 Acer platanoides, 3 Acer campestre, 4 Tilia cordata, 4 Quercus robur).
Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.