Bauort: Karl-Valentin-Str. 24, Grundstück Fl.Nr. 516/2 (Grundstücksgröße = 1.099 m²)
Planbereich: Bebauungsplan B1/57, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;
Der Bauwerber begehrt die Genehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten und Tiefgarage mit 5 Stellplätzen. Das Wohngebäude ist in E+1+ D Bebauung mit einem Satteldach (35 ° DN) geplant. Das Dachgeschoss soll kein Vollgeschoß sein. Ebenso ist der Nachweis gem. Bebauungsplan B35 Nr. 4.2 korrekt zu führen.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßflächenzahl mit der Hauptnutzung eingehalten. Der Nachweis gem. Bebauungsplan B35 Nr. 4.2 wird geführt. Die Grundfläche mit der Hauptnutzung und den Nebenanlagen insbesondere mit der geplanten Tiefgarage wird hinsichtlich der 50 %-igen Überschreitung eingehalten. Für die Zufahrt mit dem extensiv begrünten Rampengebäude wird eine Befreiung für ca. 50 m² beantragt, dies befindet sich innerhalb des max. 70%-igen Überschreitungsspielraumes und könnte daher insoweit befürwortet werden.
Die im Bebauungsplan B1/57 festgesetzten Baugrenzen werden mit dem Baukörper eingehalten. Nebenanlagen somit auch eine Tiefgarage sind außerhalb von Baugrenzen oder Baulinien zulässig.
Das festgesetzte Aufrissschema im Planbereich mit Wandhöhe 6,0 m und Dachneigung 25 ° sollte aufgrund des genehmigten und befreiten Bezugsfalles in der Peter-Ostermayer-Str. 7 mit der geplanten Wandhöhe von 6,60 m und einer Dachneigung vom 35 ° im Planbereich befürwortet werden.
Die geplante Abgrabung entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte daher befürwortet werden.
Die geplanten Dachbelichtungselemente entsprechen der Ortsgestaltungssatzung. Der Zwerchgiebel auf der Nordseite überschreitet maximal zulässige Wandhöhe. Eine Überschreitung wird regelmäßig bis max. 1,80 m über die zulässige Wandhöhe nach Ortsgestaltungssatzung hinaus befürwortet.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind ebenfalls eingehalten.
Die Abstandsflächen sind gem. der gemeindlichen Abstandsflächensatzung im der 1. geänderten Fassung dargestellt und eingehalten.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Der Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage mit fünf Stellplätzen ausreichend erbracht.
Es befindet sich kein schützenswerter Baumbestand auf dem Grundstück, und im 5 m Umgriff auch keine Nachbarbäume. Es müssen mindestens zwei Bäume gem. dem Bebauungsplan B35 in dem Freiflächengestaltungsplan nachgewiesen aus ausgezeichnet werden. Dies ist ebenfalls zu korrigieren.