Bauantrag zur Aufstockung des Dachgeschosses und Errichtung eines Pools auf dem Grundstück Fl.Nr. 246 an der Wendelsteinstraße 26b und 26c;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 20.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.12.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Wendelsteinstr. 26b, Fl.Nr. 246/0, Grundstücksgröße = 1.038m² (1/2 MEA – WEG-Anteil)
Planbereich: § 34 BauGB, Bebauungsplan Nr. B 35, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung;


GR-Mitglied Kraus ist von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen. 

Die Antragsteller planen den Ausbau des Dachgeschosses - auf der Gebäudenordseite wird dazu der bereits 2009 errichtete Anbau als Widerkehr in die DG-Ebene geführt und weiterhin auf der Südansicht zwei zulässige Gauben auf der westlichen Doppelhaushälfte der Bauwerber situiert. Auf der östlichen Doppelhaushälfte (hier nicht antragsgegenständlich) werden ebenfalls zwei Gauben in der Südansicht geplant. 

In der Westansicht sind die geplanten Dachgauben vom Architekturbüro noch zeichnerisch darzustellen. 

Das Dachgeschoss wird durch die Erhöhung in Form des Widerkehrs kein Vollgeschoss – die Gauben bleiben bei der Vollgeschossberechnung unberücksichtigt, da diese unter der maßgeblichen 2,30m-Linie geplant sind. 

Das Maß der baulichen Nutzung bleibt mit der geplanten Maßnahme des Dachgeschossausbaus unberührt, da das Dachgeschoss nach wie vor ein Nichtvollgeschoss ist. 

Für den Widerkehr ist nach der gültigen Ortsgestaltungssatzung eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe erforderlich – im Rahmen der bisherigen Verwaltungspraxis wurde regelmäßig einer Überschreitung der Wandhöhe (bis max. 1,80m) mit solchen Bauteilen zugestimmt. Es wird eine Wandhöhe von 7,93m beantragt, zulässig wären 9,05m.

Durch die zusätzlichen Flächen von Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss erhöht sich die Wohnfläche insgesamt auf über 120m² - so dass letztlich nach geltender Garagen- u. Stellplatzsatzung ein zusätzlicher Stellplatz (es besteht derzeit lediglich ein Stellplatz in der Bestandsgarage) erforderlich wird. 


Weiterer Prüfmaßstab ist die Berechnung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen – ausgelöst durch den beantragten Pool. Der Pool hat die Maße 4mx8m = 32m². Nach vorliegender und geprüfter Berechnung ist die Grundflächenzahl auch mit den Nebenanlagen noch gut eingehalten. 

Die Abstandsflächen werden eingehalten – schützenswerter Baumbestand wird durch die geplanten Baumaßnahmen nicht berührt.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Das Vorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig. 

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt das gemeindliche Einvernehmen herzustellen

Eine Abweichung von der Wandhöhe mit dem Widerkehr nach § 3 Abs. 2 der Ortsgestaltungssatzung wird befürwortet.

In der Ost- und Westansicht sind die geplanten Dachgauben vom Architekturbüro noch zeichnerisch darzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 24.06.2022 11:58 Uhr