Errichtung der Marianne Scheucher Randolf Kulturstiftung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Frau Marianne Scheucher beabsichtigt zu Lebzeiten wohnhaft in der Geschwister-Scholl-Str. 15 eine fiduziarische Kulturstiftung anzustoßen.
Sie würde nach Errichtung der Stiftung durch die Gemeinde einen Einmalbetrag in Höhe von 150.000 € als Grundstockvermögen bei der Gemeinde einbezahlen. Des Weiteren würde Sie nach ihrem Ableben durch Testament ein Geldvermögen (aus Hausverkauf) an die Gemeinde vermachen.
Näheres zur Stiftung, insbesondere den Stiftungszweck, entnehmen Sie bitte dem von der Verwaltung beigelegten Entwurf der Stiftungssatzung. Kämmerer Bader führt aus, dass mit Schreiben vom 25.06.2015 das Landratsamt München keine Bedenken gegen den Entwurf der Stiftungssatzung vorgebracht hat.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16.07.2015 nachfolgende einstimmige Beschlussempfehlungen an den Gemeinderat abgegeben:
Anlage:
Entwurf der Stiftungssatzung
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag des Finanzausschusses einstimmig, die Marianne Scheucher Randolf Stiftung zu begründen und den Entwurf der Stiftungssatzung zu genehmigen. Auf die Verlesung der Stiftungssatzung wird ausdrücklich verzichtet.
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag des Finanzausschusses einstimmig, die mögliche Erbschaft anzunehmen und die Einmalzahlung in Höhe von 150.000 € für die Stiftung entgegenzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Dr. Bühler und Lindbüchl waren während der Abstimmung nicht anwesend.
Datenstand vom 18.01.2022 16:07 Uhr