Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Lindbüchl vom 30.09.2014 - GR ö TOP 59;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Verwaltungsausschusses, 23.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 23.06.2015 ö informativ 5.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Lindbüchl fragte an, ob es notwendig ist, dass die beiden neuen Ampelanlagen auf der Oberhachinger Straße an der Ecke Laufzorner Straße und Ecke Tobrukstraße den ganzen Tag über sowie am Wochenende in Betrieb sind? Könnten diese nicht nach Schulende des Gymnasiums sowie an den Wochenenden ausgeschaltet werden?

Die Ortseinsicht am 04.02.2015 mit Vertretern des Staatlichen Bauamts Freising, der Polizei und der Gemeine Grünwald kommt zu folgendem Ergebnis:

Hintergrund sind Bürgerbeschwerden wegen zu langer Wartezeiten an den neuen Signalanlagen an den Knotenpunkten M 11/ Laufzorner Straße und M 11/ Tobrukstraße.

Es sollte deshalb geprüft werden, die Abschaltung der Signalanlage außerhalb der Hauptverkehrszeiten.

„Abschalten“ der Signalanlage außerhalb der Hauptverkehrszeiten:

Vorgeschlagen wurde, die Signalanlagen in den Nebenverkehrszeiten abzuschalten, um ein zügigeres Einbiegen zu ermöglichen; lediglich bei Anforderungen durch querende Personen sollen die Anlagen kurzzeitig einschalten.

Diskutiert wird hier nicht das vollständige Abschalten der Signalanlage (ohne jegliche Signale), sondern das sog. Gelbblinken, bei dem nur in den Nebenrichtungen ein gelbes Blinklicht als Hinweis auf die Vorfahrtsregelung läuft.

An beiden Knotenpunkten handelt es sich um Kreuzungssignalanlagen und keine Fußgängersignalanlagen.

Anders als an einer Fußgängersignalanlage (siehe Skizze 3) reicht es deshalb nicht aus, lediglich die Signalisierung für die angeforderte Furt - die die einzige vorhandene ist – zu aktivieren.

Aufgrund des Knotenpunktaufbaus würden bei einer Anforderung über die M 11 das Signal sowie die Haltlinie für den von Osten kommenden Verkehr fehlen (siehe Skizze 4, oranges Signal und gelbe Haltlinie).

Um eine regelkonforme Signalisierung zu gewährleisten, muss zumindest der blau gekennzeichnete Signalgeber ebenfalls aktiviert werden.

Für den Verkehr aus der Nebenrichtung ist dann jedoch nicht ohne weiteres ersichtlich, warum der Kreuzungsbereich von Kfz freigehalten wird und wie lange ggf. sicher in die M 11 eingebogen werden kann.

Dies führt u.U. zu einem zügigeren Einbiegen als es bei einer vollständigen Signalisierung der Fall wäre, was das Risiko, querende Personen zu übersehen, erhöht.

Aus Sicherheitsgründen kann deshalb nur ein teilweises Einschalten der Signalanlage nicht vertreten werden. Das Aktivieren der gesamten Anlage benötigt eine Zeit von rund 30 Sekunden.

Diese setzten sich aus dem Erfassen des Signals und dem Ablauf des Einschaltprogrammes zusammen.

Nach Ablauf des Einschaltprogrammes wird dann das eigentliche Signalprogramm geschaltet, in dem die Grünschaltung der Fußgängerfurt erfolgt. Bis zu einer Grünschaltung für Fußgänger vergehen so mind. 45 Sekunden.

Skizze 3

Skizze 4

Unabhängig von diesen technischen Details besteht beim Ein- und Ausschalten einer Signalanlage auch ein gewisses Sicherheitsrisiko.

Zwar ist der Signalablauf so gestaltet, dass grundsätzlich durch den Ein- oder Ausschaltvorgang selbst keine Unfälle bedingt werden. Jedoch können Irritationen durch eine Signalanlage, die während der Tagesstunden mehrfach den Betriebszustand wechselt, nicht ausgeschlossen werden.

Außerdem gibt es Untersuchungen, wonach innerhalb der ersten Stunden nach Abschalten einer Signalanlage gehäuft Unfälle wegen der fehlenden Signalisierung auftreten.

Da Rn. 14 der VwV zu § 37 StVO sowie die Richtlinien für Lichtsignalanlagen empfiehlt, Signalanlagen 24 Stunden in Betrieb zu halten, wird keine Möglichkeit gesehen, eine mehrfache Ab- und Anschaltung der Anlage während des Tages anzuordnen.

Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die vorgenannte VwV ein ausnahmsweises Abschalten in der Nacht zulässt, wenn der Grund für die Signalanlage während der Abschaltung wegfällt.

Da die Signalanlagen an der M 11 insb. auch der Querungssicherung dienen, gehen wir davon aus, dass während der Tagesstunden weiterhin der Bedarf für die Kreuzungssignalanlagen fortbesteht.

Darüber hinaus ist anzunehmen, dass im Verlauf der M 11 das Verkehrsaufkommen auch in den Nebenverkehrszeiten zu hoch für eine zeitweise Abschaltung ist.

Aus Sicherheitsgründen und um eine nachvollziehbare Verkehrsregelung zu gewährleisten, kann ein Abschalten der Signalanlagen zu den Nebenverkehrszeiten bzw. ein Anschalten nur nach Anforderung durch zu Fuß Gehende oder Rad Fahrende nicht verantwortet werden.

Änderung der Betriebszeit:

Der Vorschlag der Gemeinde Grünwald, die Betriebszeiten allgemein zu verkürzen, wird aufgegriffen.

Vor Ort wurden als neue Zeiten festgesetzt:

Montag – Freitag:        6.00 Uhr bis 20.30 Uhr
Samstag, Sonntag:        8.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Mit der Änderung der Signalprogramme (Koordinierung und Betriebszeit) ist laut Mitteilung des Staatlichen Bauamts Freising voraussichtlich bis Ende Juli zu rechnen.

Datenstand vom 20.10.2016 12:15 Uhr