Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Fried aus der GR-Sitzung vom 23.11.2021;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö 8.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Fried hat in der GR-Sitzung am 23.11.2021 angefragt, ob im Bereich des Gymnasiums Grünwald auf der Oberhachinger Straße Verkehrszeichen mit der Aufschrift „Achtung Schule“ angebracht werden können.

Ordnungsamtsleiterin Frau Unterreiner verliest folgende Stellungnahme vom Landratsamt München.

Beantwortung LRA München:
Das Gymnasium Grünwald ist deutlich von der Kreisstraße abgerückt, da zwischen Gebäude und M 11 eine zusätzliche Verkehrsfläche für Hol- und Bringverkehr bzw. Busse eingerichtet ist. Zwar sind auch an der M 11 selbst Haltestellen vorhanden, die für den Schülerverkehr relevant sind. Entlang der Kreisstraße gibt es jedoch beiderseits der Fahrbahn ausreichend breite Sonderwege. Die Schülerinnen und Schüler, die zudem bereits mindestens 10 Jahre und älter sind (ab Jahrgangsstufe 5), können daher abseits der Fahrbahn in sicheren Seitenräumen zur Schule gelangen bzw. auf Busverbindungen warten.

Darüber hinaus sind auf einer Länge von rund 200 m unmittelbar vor dem Gymnasium zwei Vollsignalanlagen mit Querungen über alle Äste sowie eine Verkehrsinsel eingerichtet worden, so dass ein Passieren der Oberhachinger Straße sicher möglich ist. 

Laut Mitteilung der Polizei ist die Unfallsituation im Verlauf der M 11 grundsätzlich unauffällig; die in den vergangenen drei Jahren erfassten vier Unfälle stehen in keinem Zusammenhang mit dem Schulweg. Der einzige Schulwegunfall im Auswertezeitraum ereignete sich am Grünwalder Marktplatz. 

Die Polizei hat darüber hinaus auf die bereits bestehende Schilderdichte hingewiesen, welche mit deutlich über 20 Verkehrszeichen eher hoch ist. Angesichts des vorhandenen Schilderwaldes und der Signalanlagen sind die Verkehrsteilnehmer bereits jetzt sehr beansprucht, alle Verkehrszeichen und -einrichtungen zu erfassen. Es ist davon auszugehen, dass Personen im übersichtlichen Streckenverlauf mehr auffallen als weitere Schilder. Zudem ist zu beachten, dass Verkehrszeichen- und Einrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo ein zwingendes Erfordernis zur Erhöhung der Verkehrssicherheit besteht. Erfreulicherweise ist jedoch im Verlauf der M 11 die Schulwegsicherheit nicht problematisch, sondern vielmehr bereits durch diverse Querungshilfen und die bauliche Gestaltung sehr gut umgesetzt. 

Angesichts dessen wird von der Anordnung weiterer Verkehrszeichen abgesehen.

Datenstand vom 24.02.2022 10:14 Uhr