Öffentliche Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für den Mensabetrieb im Staatlichen Gymnasium Grünwald; Vergabe;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Grünwald ist Sachaufwandträgerin des Staatlichen Gymnasiums Grünwald. Das Gymnasium mit heute ca. 800 Schülern und ca. 70 Lehr – und Verwaltungskräften wird als offene Ganztagsschule bzw. im Modell einer teilgebundenen Ganztagsschule betrieben. Die Gemeinde Grünwald ist deshalb beschaffungspflichtig für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler, der Lehrer und Verwaltungskräfte mit Schulverpflegung. 

Die Schule verfügt seit Schulbeginn im Jahr 2014 über einen Mensabetrieb mit Küche, Nebenräumen, Speisesaal und Kiosk mit Getränkeautomaten in der Aula sowie über ein modernes Schüler Café mit Außenbereich. 

Die Gemeinde Grünwald ist vergaberechtlich gehalten, Dienstleistungen und Konzessionsvergaben turnusmäßig neu auszuschreiben. Nachdem der Mensabetrieb erstmals 2014 vergeben und seitdem durchgehend von einem Gastronomen betrieben wurde, war die Neuausschreibung des Mensabetriebs im Wege der Dienstleistungskonzession geboten. 

Nach dem im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung geltenden Schwellenwert für Konzessionsvergaben (die Bekanntmachung der Ausschreibung erfolgte im Staatsanzeiger am 04.01.2022, der Schwellenwert beträgt seit 01.01.2022  5.382.000,00 €) und den für die Schätzung der Gemeinde erforderlichen Umsatzangaben des beauftragten Gastronomiebetriebs für die vergangenen Jahre, konnte die Vergabe der Dienstleistungskonzession unter Berücksichtigung aktueller Preisschwankungen im Weg einer öffentlichen Ausschreibung durchgeführt werden. 

Gefordert wird von Seiten der Gemeinde Grünwald eine gesunde und ernährungsphysiologisch wertvolle Frischeküche entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. 

Das Vertragswerk beinhaltet detaillierte Vorgaben zu den Menülinien, Inhaltsstoffen und Speisenplänen. Vorgegeben sind mittäglich mindestens zwei Menülinien mit Suppe/Vorspeise, Hauptgericht und Dessert sowie Salatbar. 

Ein Hauptgericht muss eine Fisch- oder Fleischspeise mit zwei Beilagen (eine Gemüsebeilage und eine Sättigungsbeilage) enthalten, das zweite Hauptgericht muss sich vom Erstgericht unterscheiden und kann ein vegetarisches, ein veganes Gericht, eine Süßspeise oder ein ovo-lacto-vegetarisches Menü enthalten. 

Neben den beiden Menülinien sind zwei Aktionsgerichte (Hauptgerichte) für maximal je 4,50 € anzubieten. Zum Aktionsgericht kann für je 1,00 Euro ein Dessert bzw. ein Beilagensalat dazu genommen werden.

Jede Menükomponente bzw. Beilage ist vom Konzessionsnehmer getrennt anzubieten und zu bepreisen. Nachschlagportionen sind zu reduzierten Preisen anzubieten. Jedes Gericht kann auch als reines Bio-Gericht angeboten werden. Die Speisen sollen überwiegend > 50 % aus regionalem und zertifiziertem Anbau (z. B. Marine Stewardship Council (MSC) Siegel, Biosiegel des Freistaates Bayern, Naturland usw.) stammen und sich am Saisonkalender für Obst und Gemüse des Bundeszentrums für Ernährung orientieren.

Die Bezahlung der Speisen erfolgt über ein vom Konzessionsnehmer zu stellendes elektronisches Bezahlsystems direkt mit den Eltern, unmittelbar nach Auswahl der Speisen und Getränke durch die Schüler.

Die Konzession ist ausgelegt für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren. Sie beginnt am 01.09.2022 mit einer Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich viermal um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn sie nicht mit einer Kündigungsfrist von 9 Monaten zum 31.08. eines Kalenderjahres gekündigt wird. Die Konzession endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, längstens mit Ablauf des 31.08.2027. 

Der Mensabetrieb wird vom Konzessionsnehmer auf eigenes unternehmerisches Risiko geführt. Die Abfrage von Angebotsvergleichspreisen im Ausschreibungsverfahren war daher nicht geboten. Der Konzessionsnehmer trägt sämtliche mit dem gastronomischen Betrieb zusammenhängenden Kosten, insbesondere den Wareneinkauf, die Personal- und Personalschulungskosten, die Versicherungsleistungen und den Hygieneaufwand und kalkuliert seine Einzelverkaufspreise auf eigenes unternehmerisches Risiko (Ausnahme: anzubieten sind  schultäglich zwei Aktionsgerichte für je 4,50 €, wahlweise zuzüglich mit Dessert und/oder Beilagensalat für je 1,00 €). 

Um eine qualitativ hochwertige Schulverpflegung entsprechend den ausgeschriebenen Vertragsinhalten im Interesse der Schülerklientel dauerhaft zu gewährleisten, stellt die Gemeinde Grünwald dem Konzessionsnehmer den Mensabetrieb samt Inventar, Bauunterhalt und Betriebskosten für Gas/Wärme, Wasser Strom und Müllentsorgung unentgeltlich zur Verfügung. 

Die Öffnung der Angebote erfolgte planmäßig am 07.03.2022 um 10.00 Uhr. Termingerecht eingegangen ist ein gültiges Angebot der Fa. Zinner KG, Köglweg 5, 82024 Taufkirchen, dem bisherigen langjährigen Betreiber der Mensa. 

Ferner erreichten uns zwei weitere Angebote bzw. Interessensbekundungen, die allerdings erst nach Ablauf der Angebotsfrist eingingen, so dass diese beiden Angebote vom Vergabeverfahren als verspätet auszuschließen waren.  

Das Ausschreibungsverfahren sah eine zweistufige Teststellung mit Bewertung der Speisenpläne und einer anschließenden Verkostung vor. Mangels vergleichbarer Angebote erübrigte sich die Durchführung der Teststellung. 

Nach positiver Gewerbezentralregisterauskunft - betreffend die Fa. Zinner KG - liegt Entscheidungsreife des Vergabeverfahren vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald beschließt den Zuschlag der öffentlichen Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für den Mensabetrieb im Staatlichen Gymnasium Grünwald, Laufzorner Straße 1, 82031 Grünwald an die Firma Zinner KG, Köglweg 5, 82024 Taufkirchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2022 12:49 Uhr