Neubildung von Haushaltsresten aus dem Verwaltungshaushalt und Kenntnisnahme der Neubildung von Haushaltsresten im Vermögenshaushalt;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Kämmerer Bader bezieht sich auf die Anlage 2 zum Rechenschaftsbericht der Jahresrechnung 2021. 

Einen Beschluss zur Übertragung von Haushaltsresten aus Vorjahren bedarf es generell nicht, weil diese Mittel bereits in Haushalten der Vorjahre durch die Haushaltssatzung aufgrund Gemeinderatsentscheidung genehmigt waren.

Im Vermögenshaushalt waren die Haushaltsansätze in aller Regel für Maßnahmen vorgesehen, welche nicht erneut in den Haushalt 2022 eingeplant werden sollen, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht abgewickelt werden konnten. Deshalb hat der Gesetzgeber es auch ermöglicht, diese bereits in Vorjahren oder im Haushaltsjahr eingeplanten Beträge, soweit sie zur Abwicklung von Maßnahmen noch gebraucht werden, ohne weitere Entscheidung durch den Gemeinderat zu übertragen.

Lediglich die Neubildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt ist zu beschließen, weil die Mittel im Verwaltungshaushalt nach Ablauf des Haushaltsjahres grundsätzlich als eingespart verfallen und damit eine Neuveranschlagung erforderlich wäre.

I. Freiwillige Feuerwehr 13000.7180:

Deshalb werden aufgrund bisheriger Beschlusslage bei der HH-Stelle 13000.7180
neue nicht abgerufene Zuschüsse für die Vereinszuwendung ins neue Haushaltsjahr übertragen:
Es bestanden alte Haushaltsreste i. H. v.         41.700,00 €
Davon wurden in 2021 keine Haushaltsmittel in Anspruch genommen         0,00 €
Neue Haushaltsreste wurden in 2021 neu gebildet i. H. v.  ……………………………..10.000,00 €
so dass insgesamt im Verwaltungshaushalt ……………………………………………..51.700,00 €
an neuen Haushaltsreste verbleiben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses vom 19.05.2022 - die Neubildung oben dargestellter Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Brauner war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 29.06.2022 12:27 Uhr