Überarbeitung und Anpassung der Preisgestaltung bei der Erdwärme Grünwald GmbH; Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld vom 27.06.2022;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 4

Sachverhalt

In seinem Antrag vom 27.6.2022 bittet GR-Mitglied Zeppenfeld (SPD) die Erdwärme Grünwald GmbH die bisherige Preisgestaltung bei privaten Haushalten zu überprüfen und anzupassen. Dabei soll das Energiesparen im Hauptfocus stehen.

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt durch die Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald Gmb:

Die Preisstruktur der EWG enthält drei Preisbestandteile:
  1. Arbeitspreis für die verbrauchte Wärmeenergie
  2. Leistungspreis für die Vorhaltung und Bereitstellung der bestellten Leistung inkl. Hausanschluss und Wärmeübergabestation
  3. Messpreis für die eichrechtlich korrekte Messeinrichtung zur Verbrauchsabrechnung

Die vertraglich vereinbarten Preise basieren auf den Vorgaben der AVBFernwärmeV und werden regelmäßig auf ihre AVB-Fernwärmekonformität hin überprüft.

Der Arbeitspreis unterliegt folgender Preisgleitung:

Der Arbeitspreis
  • ist zu 15% an die Entwicklung von Investitionskosten gebunden, 
  • zu 35% an den Wärmepreisindex und 
  • zu 35% an die Entwicklung des Strompreises. 
  • 15% sind fix.

Darüber hinaus gewährt die EWG allen Privatkunden einen Rabatt i. H. v. 10 € netto auf den Arbeitspreis. 

Gemäß Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld möge die EWG Preismodelle entwickeln, die zum Energiesparen ermuntern sollen.

Vorgeschlagen wird hier die Schwerpunktverlagerung des Rabatts auf "Geringverbraucher".

Vorangestellt ist zu bedenken, dass der Wärmepreise der EWG gemäß Preisvergleichen, insbesondere des Branchenverbands AGFW, zu den günstigsten Wärmepreisen in ganz Deutschland zählt. Zudem handelt es sich äußerst klimafreundliche Wärme.

Diese außergewöhnlich günstige Preisgestaltung erfolgte auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses als Aufsichtsgremium der EWG, wobei beihilferechtliche, kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Grenzen der möglichen Preisgestaltung berücksichtigt wurden. Noch günstigere Preisgestaltungen führen gegebenenfalls zu Kollisionen mit den genannten rechtlichen Vorgaben.

Zum Vorschlag, Geringverbrauchertarife mit vergünstigten Konditionen einzuführen, ergeben sich folgende Fragen:

  • Ein geringer Energieverbrauch bedeutet keinesfalls, dass die verbrauchte Energie auch sparsam bzw. effizient eingesetzt wurde. Auch geringe Energieverbräuche können verschwenderisch eingesetzt, etwa bezogen auf die beheizte Fläche verheizt werden.
  • Die Überprüfung, ob von der EWG gelieferte Wärme effizient verwendet wurde, ist nicht möglich und würde zu einer nicht handhabbaren Komplexität des Preissystems führen. So müssten bei der Wärmeverwendung zu Heizzwecken etwa die Raumnutzungen festgestellt, und sodann die relative Heizintensität bestimmt werden. 
  • Überdies würde eine solche Tarifgestaltung offensichtlich auch ganz erhebliche datenschutzrechtliche Probleme mit sich bringen.   
  • Energiesparen wird üblicherweise durch hohe Arbeitspreise erreicht. Dies jedoch widerspricht der strategischen Ausrichtung der EWG und dem derzeit geltenden Preissystem. Hierüber sollen flächendeckend so schnell als möglich so viele Anschlüsse ans Fernwärmenetz der EWG realisiert werden, insbesondere um die CO2-Emissionen im Gebäudebereich möglichst weitgehend abzusenken.
  • Kleinverbraucher verursachen bei der EWG die gleichen Investitionskosten für Hausanschluss und Wärmeübergabestation wie Durchschnittsverbraucher. Über den gleichen Arbeitspreis wie bei Normalverbrauchern werden Kleinverbraucher daher bereits per se begünstigt.

Die Preisgestaltung und Preisgleitung der EWG haben in den letzten Jahren gezeigt, dass die Weichenstellungen des Gemeinderats aus der Vergangenheit gut und richtig waren: stabile Preise der letzten Jahre zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, selbst in den absolut überhitzten Märkten der vergangenen 10 Monate relativ moderate Preisanpassungen von Ø 13% auf das Gesamtpaket.  Diese Anpassung liegt weit unter den Preissprüngen im Gas- oder Heizölmarkt, die insbesondere für Erdgaskunden zum heutigen Tag eine Vervierfachung der Preise von 2021 bedeuten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag des Geschäftsführers Lederle der Erdwärme Grünwald GmbH und beschließt, den vorliegenden Antrag nicht weiter zu verfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.10.2022 14:24 Uhr