Bauort: Josef-Würth-Str. 12; Grundstück Fl.Nr. 378/8 (Grundstücksgröße =1.047 m²)
Planbereich: § 34 BauGB, Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauwerber plant die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem gegenständlichen Grundstück. Haus 1 im straßennahen Grundstücksteil ist in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach DN 51°/25° geplant. Das Dachgeschoß ist nachgewiesen kein Vollgeschoß.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl wird mit der Hauptnutzung und den Nebenanlagen für Haus 1 eingehalten.
Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Höhenentwicklung in die vorhandene Umgebungsbebauung gem. § 34 BauGB ein.
Die Giebel als Dachbelichtungselemente überschreiten die zulässige Wandhöhe gem. Ortsgestaltungssatzung. Eine Abweichung für 0,60 cm wird befürwortet.
Die geplante Abgrabung auf der Gebäudeostseite entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind allesamt eingehalten.
Die Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage ausreichend erbracht.
Der Baumbestands- und Freiflächenplan lag dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die auf dem Grundstück befindlichen drei Birken sind in der Vitalität stark nachlassend und selbst mit einer Kronenpflege nicht erhaltenswert.
Es werden sieben Bäume zur Begrünung vorgesehen, darunter 2 Bäume an der Straße. Die Stammumfänge mit 20 – 25 cm sind in Ordnung.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor, werden aber nachweislich eingeholt.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.