Antrag auf isolierte Befreiung auf Überdachung eines bestehenden Stellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 301/8 an der Nibelungenstraße 8, 8a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 14.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.03.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Nibelungenstr. 8, 8a, Grundstück Fl. Nr. 301/8 
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 16, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Der Bauwerber plant die Errichtung einer Überdachung für einen bestehenden Stellplatz, der parallel zur Straße situiert ist.

Im Bereich zwischen der straßenseitigen Grundstückgrenze und der bestehenden Garage befindet sich bereits heute ein genehmigter Stellplatz. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplan B 35, somit ist die Regelung zum sog. Vorgartenbereich (5m-Bereich parallel zur Straße ist von jeglicher Bebauung freizuhalten) hier nicht heranziehbar. Auch nach heute gültigem Recht dürfte der vor Jahrzehnten genehmigte Stellplatz an dieser Stelle errichtet werden. 

Der für das Grundstück gültige Bebauungsplan Nr. B 16 legt unter Bst. A Nr. 6 Bst. c) folgendes fest: 

„Garagen müssen mit Ihrer Einfahrtsseite mind. 5m von der Straßenbegrenzungslinie entfernt sein.“ 

Durch die geplante Überdachung würde keine echte Garage entstehen, aber eine Art Carport über einem bereits genehmigten Stellplatz mit weniger als 5m Abstand (hier: ca. 2,50 m) zur Straßenbegrenzungslinie. 

Bezugsfälle sind im Bebauungsplangebiet nicht vorhanden, was aber insbesondere dadurch zu begründen ist, dass 99 % der bestehenden Garagen von der Straße aus gerade anfahrbar sind und nicht wie im gegenständlichen Fall im 90°-Winkel. Es handelt sich daher um einen speziellen Einzelfall, der aber möglicherweise in der Zukunft als Bezugsfall herangezogen werden könnte für weitere Carports. 

Beschluss

Der Antrag wurde mit Schreiben vom 4. März 2022 zurückgezogen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.06.2022 10:38 Uhr