Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 257/38 Am Fischerwinkel 24;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 04.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauort: Am Fischerwinkel 24, Grundstück Fl. Nr. 257/38 (Grundstücksgröße = 728 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 48; Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Eine aus 2021 stammende Planung mit einem kleinteiligen Wohngebäude mit 2 Wohneinheiten und 2 Garagen kam in der beantragten Form nicht zur Ausführung. Es wird nunmehr begrüßt, dass die Planung nun ein Einfamilienhaus vorsieht.
Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz in E+D-Bebauung (Dachneigung: 52°, Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss).
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 48 werden bis auf eine geringe Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 12 m² vollumfänglich eingehalten. Eine Befreiung hiervon kann befürwortet werden.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden ebenfalls eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird erbracht.
Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um 14 m² wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 24.06.2022 10:43 Uhr