Bauantrag zur Erweiterung eines Einfamilienhauses sowie Errichtung und Änderung von Nebenanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/14 an der Heckenrosenstr. 15;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 09.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Heckenrosenstraße 15, Grundstück Fl.Nr. 448/14 (Grundstücksgröße = 2.270 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung; Abstandsflächensatzung;

Das gegenständliche Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Der Antragssteller plant nun die Erweiterung des Einfamilienhauses um einen erdgeschossigen Anbau im nördlichen Grundstückssteil, sowie die Errichtung eines Kellergeschoßes außerhalb des Gebäudes mit einer Größe von ca. 105 m², da das Bestandsgebäude nicht unterkellert ist. Des Weiteren wird die Errichtung eines Pools geplant, die vorhandenen Nebenanlagen in Form von Garagen und Nebengebäuden werden insoweit zurückgebaut und entsiegelt als das nunmehr eine Doppelgarage mit kurzer Zufahrt auf dem Grundstück verbleibt. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird weiterhin sowohl mit der Grundfläche als auch mit der Geschoßfläche eingehalten. Durch die Entsiegelung und den Rückbau eines Teils der Nebenanlagen (Garagenanlage und Zufahrt) auf dem Grundstück wird die Grundfläche mit den Nebenanlagen ebenfalls eingehalten. 
Die geplante Erweiterung der unterirdischen Kelleranlage wird in der Berechnung der Grundfläche mit der Hauptnutzung zugeordnet, zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen werden jeweils 3 m Abstand eingehalten. Die Erschließung erfolgt ebenfalls unterirdisch, das oberirdische Gelände wird begrünt.

Die Abstandsflächen gemäß der Abstandsflächensatzung sind eingehalten. 

Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden nicht berührt. 

Der Stellplatznachweis wird mittels verbleibender Doppelgarage erfüllt. 

Ein Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wird aktuell erstellt. Es sind keine Fällungen beantragt. Weitere Pflanzungen sind vorgesehen und werden in der Planung angezeigt. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Das Vorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Einfamilienhauses sowie der Errichtung und Änderung von Nebenanlagen herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 24.06.2022 10:49 Uhr