Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen des B35 - Abfallbehälter im Einfriedungsbereich auf dem Grundstück Fl. Nr. 552/3 an der Dr.-Max-Str. 31;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 09.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauort: Dr.-Max-Str. 31, Grundstück Fl. Nr. 552/3
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Geplant ist die Errichtung einer Mülltonnen-Doppelbox-Anlage um diese in die vorhandene Einfriedung zu integrieren. Diese bauliche Anlage ist grundsätzlich verfahrensfrei errichtbar nach Art. 57 BayBO. Die Verfahrensfreiheit entbindet aber nicht von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Der Bebauungsplan Nr. B 35 legt zu solchen baulichen Anlagen fest, dass in die Einfriedung integrierte Mülltonnenhäuschen ausnahmsweise zulässig sind.
Somit ist hier formell-rechtlich ein Antrag auf sogenannte isolierte Ausnahme zu stellen, der nun vorliegt.
Die geplante Doppelbox entspricht den typischen, im Ortsbild bereits vielfach vorhandenen Mülltonnenhäuschen - einer Ausnahme kann insoweit zugestimmt werden. Weitere baurechtliche Vorgaben gibt es für diese bauliche Anlage nicht.
Das Vorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, die isolierte Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 35 Bst. A Nr. 6 Satz 4 zur Errichtung einer Mülltonnen-Doppelbox-Anlage in der Einfriedung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 24.06.2022 10:49 Uhr