Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der Bauausschusssitzung vom 14. Februar 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 09.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 17.1

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Ritz aus der Bauausschusssitzung vom 14. Februar 2022, ob die Kostenschätzung bei der Genehmigung von Vergaben in der Bauausschusssitzung nicht im öffentlichen Teil der Sitzung angegeben werden muss oder kann. Hierzu führt die Verwaltung an, dass die Kostenschätzung immer nichtöffentlich dargestellt wird, da bei Ausschreibungen über dem Schwellenwert (europaweit) nach der Zustimmung des Ausschusses erst eine 10-tägige sogenannte Stillhaltefrist läuft, während der die Bieter über den Zuschlagsempfänger informiert werden. In dieser Zeit können alle Bieter, die an der Ausschreibung teilgenommen haben, bei der Vergabestelle Einspruch einlegen. Erst nach Ablauf der 10 Tage darf der Zuschlag erteilt werden. 
Eine Bekanntgabe der Kostenschätzung im Öffentlichen Teil wäre für die Bieter im Zeitraum dieser Stillhaltefrist einsehbar. 
Daher wird die Kostenschätzung im nichtöffentlichen Teil der Vergabe dargestellt, die Verwaltung empfiehlt dies so beizubehalten auch für die Ausschreibung unterhalb des Schwellenwertes. Der Bauausschuss nimmt dies ohne Einwendung zu Kenntnis. 

Datenstand vom 24.06.2022 10:49 Uhr