Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 613/35 an der Ludwig-Thoma-Straße 1c;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 20.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 1c, Grundstück Fl. Nr. 613/35 (Grundstücksgröße = 1.502 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan Nr. 65 B 11 v. 28.11.1911, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, und Garagen- und Stellplatzsatzung


Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit Satteldach (DN 36°, DG kein Vollgeschoss) mit Doppelgarage auf dem rückwärtigen Grundstück. 

Das Bauvorhaben hält die Vorgaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung ein und fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung gut ein. 

Auf der Gebäudewestseite zwischen Garage und Haupthaus ist eine Abgrabung geplant, die in ihren Ausmaßen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Eine Abweichung hierfür sollte erteilt werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des Umweltamtes steht noch aus. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage herzustellen

Eine Abweichung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2022 09:59 Uhr