Bauantrag zur Erweiterung des Dachgeschosses durch zwei Zubauten auf dem Grundstück Fl. Nr. 603/38 an der Ludwig-Thoma-Straße 24;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 20.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.06.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 24, Fl.Nr. 603/38 (Größe = 1.767m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. BI 22/55 von 1956, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung; 


Der Bauausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 09.11.2020 und zuletzt am 17.01.2022 eingehend mit der vorliegenden Bebauung befasst und das Einvernehmen einstimmig versagt. Der Bauantrag wurde zurückgezogen und das Baugenehmigungsverfahren per Bescheid des Landratsamtes München am 06.04.2022 eingestellt.

Mit dem neu eingereichten Bauantrag soll erneut die weitere Optimierung der Nutzung auf dem Grundstück durch die Errichtung von zwei Anbauten im Dachgeschossbereich erfolgen. Sowohl im westlichen, als auch im östlichen Bestandsbereich des Daches soll jeweils ein Anbau erfolgen – die Nutzung ist im östlichen Bereich ein Kinderbad + Terrasse und im westlichen Bereich ein Arbeitszimmer mit Terrasse. 

Durch diese Anbauten bleibt das Dachgeschoss immer noch ein Nichtvollgeschoss, weil die anrechenbaren Flächen unter 2,30m bleiben und diese im Verhältnis zur gesamten Dachgeschossfläche keine zwei Drittel übersteigen. 

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Die Wandhöhe der beiden Zubauten im südlichen Bereich wird zwar überschritten, da jedoch eine Angleichung an den baulichen Bestand (Hauptbaukörper) erfolgt, sollte hier in Form einer Abweichung zugestimmt werden. 

Der max. zulässige Kniestock wird nun in der neuen Planung exakt eingehalten. 

Die Firstlinie wird durch die profilgleichen Anbauten ebenfalls eingehalten – die Trauflinie auf der Gebäudenordseite hingegen wird weiterhin durch diese Anbauten durchbrochen. Ein entsprechender Antrag auf Abweichung wurde gestellt und nach Prüfung durch die Bauverwaltung als nachvollziehbar erkannt. Die Dachlandschaft wird durch die vorliegende Planung nicht verschlechtert, sondern eher vereinheitlicht – nachbarliche Interessen werden nicht beeinträchtigt. Insoweit sollte hier durch die abgeändert und neu eingereichte Planung eine Abweichung befürwortet werden. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen herzustellen

Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung einer durchgehenden Trauflinie in der Nordansicht wird befürwortet. Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe nach Süden mit den beiden Anbauten wird ebenfalls befürwortet, weil diese profilgleich an das Bestandsgebäude angebaut werden und damit die Dachlandschaft vereinheitlicht wird.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2022 09:59 Uhr