Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 473/18 an der Ludwig-Ganghofer-Str. 41;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Ganghofer-Straße 41, Grundstück Fl.Nr. 473/18 Größe = 1.455 m²
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 46, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Satteldach in E+1+D Bebauung mit Doppelgarage auf dem straßennahen Grundstücksteil. Das Dachgeschoß ist nachweislich kein Vollgeschoß. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl mit Hautnutzung und mit den Nebenanlagen werden eingehalten. 

Die relevanten Parameter und Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes B46 sind eingehalten.

Die geplanten Giebel auf der Süd- und Nordseite des Gebäudes übersteigen die festgesetzte Wandhöhe von 7,25 m um 1,77 m. Eine entsprechende Abweichung von der Festsetzung der Wandhöhe mit den Giebeln sollte aufgrund der Einhaltung des Überschreitungsrahmen von max. 1,80 m befürwortet werden.   

Eine geplante Abgrabung auf der Nordseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung. Eine Abweichung sollte befürwortet werden. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die gesetzlich festgesetzten Abstandsflächen sind eingehalten. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Freiflächen- und Baumbestandsplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor und wird bis zur Sitzung nachgereicht. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen

Eine Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der Wandhöhe mit den Giebeln um 1,70 m auf der Süd- und Nordseite des Gebäudes wird aufgrund der Einhaltung des Überschreitungsrahmen von max. 1,80 m befürwortet.   

Eine geplante Abgrabung auf der Nordseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen. 

Die Verlegung der Sparten ist im Plan darzustellen und außerhalb von Wurzelbereichen zu planen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2022 10:21 Uhr