Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 373/3 an der Otto-Bader-Str. 1;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauort: Otto-Bader-Straße 1, Grundstück Fl.Nr. 373/3 (Grundstücksgröße = 774 m²)    Planbereich: Bebauungsplan 61 B 37 vom 01.08.1928, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses E+D-Bebauung (Walmdach DN 52°, DG kein Vollgeschoss) mit Doppelgarage.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, also mit der Wohnnutzung und der Höhenentwicklung (Geschossigkeit + Gebäudehöhe) in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßflächenzahl in der Hauptnutzung gut eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Zufahrt über die zulässigen 50 % (jedoch innerhalb der 70 %) hinaus mit ca. 27 m² überschritten. Eine Befreiung könnte befürwortet werden. 

Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung geplant, die die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung einhält. Eine Abweichung sollte daher erteilt werden.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels der geplanten Doppelgarage erbracht.

Der Baumbestands-/Freiflächengestaltungsplan liegt zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.

Das Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen. 

Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um 22 m² wird befürwortet.

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung auf der Gebäudewestseite wird wegen Einhaltung der Ausnahmetatbestände ausnahmsweise befürwortet.

Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2022 10:21 Uhr