Antrag auf Vorbescheid zum Neubau dreier Einfamilienhäuser mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 598/11 im Waldweg 8;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bauort: Waldweg 8, Grundstück Fl. Nr. 598/11 (Grundstücksgröße = 1.942 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 61 B 26; Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Mittels des vorgelegten Antrags auf Vorbescheid soll die grundsätzliche baurechtliche Ausnutzung des Grundstücks geklärt werden. Geplant ist die Errichtung von drei Einfamilienhäusern in E+D (Haus 1 + 2) und E+1+D (Haus 3) mit Walmdächern auf dem zwischen dem Waldweg und der Südlichen Münchner Straße liegenden Grundstück.  

Folgende Fragen werden im Rahmen des Vorbescheides gestellt: 

  1. Dürfen auf dem Grundstück 3 Einzelhäuser errichtet werden?

Antwort: Grundsätzlich ist insbesondere unter Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung und der Abstandsflächen aber auch der sonstigen öffentlichen Belange eine Errichtung von drei Einzelhäusern denkbar. Die vorgenannten Parameter werden mit der gegenständlichen Planung eingehalten, somit ist die Errichtung von drei Einzelhäusern grundsätzlich zulässig.
 
  1. Darf zusätzlich zur heutigen Erschließung des vorhandenen Wohnhauses über den Waldweg 8 künftig die Zufahrt von Haus 2 und Haus 3 über die Südliche Münchner Straße erfolgen?

Antwort: Eine (zusätzliche) Erschließung von der Südlichen Münchner Straße ist aus bauplanerischer Sicht von Seiten der Gemeinde grundsätzlich zulässig. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist hier aber zwingend das Straßenbauamt München heranzuziehen, da bei ähnlichen Bauvorhaben entlang der Staatsstraße z.T. keine Zu/Ausfahrten zugelassen wurden.

  1. Häuser 2 und 3 sind im Vorbescheidsantrag als Wohnhäuser geplant. Kann das Haus 3 aufgrund der umgebenden Bebauung entlang der Südlichen Münchner Straße gewerblich genutzt werden? 

Antwort: Es handelt sich bei dieser Frage um eine sog. „Variante“, was keine zulässige Fragestellung im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid darstellt. 

Dennoch kann hier grundsätzlich folgendes festgehalten werden: Die Gemeinde Grünwald hat in der Vergangenheit in erster Reihe entlang der Staatsstraße Büro-Nutzungen zugelassen. Auf dem direkt nördlich angrenzenden Grundstück und etwas weiter südlich sind solche Nutzungen bereits vorhanden. Eine Büro-Nutzung (!) für das in erster Reihe an der Südlichen Münchner Straße stehende Gebäude ist grundsätzlich denkbar, allerdings ist nach Ansicht der Verwaltung aufgrund der bereits mit den Wohnnutzungen ausgeschöpften Grundfläche mit den Nebenanlagen keine umfangreichere (Büro-)Nutzung möglich, da die hierfür erforderlichen Stellplätze mangels verfügbarer Flächen nicht nachgewiesen werden können. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid herzustellen

Die Beantwortung der Fragen ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

  1. Dürfen auf dem Grundstück 3 Einzelhäuser errichtet werden?

Antwort: Grundsätzlich ist insbesondere unter Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung und der Abstandsflächen aber auch der sonstigen öffentlichen Belange eine Errichtung von drei Einzelhäusern denkbar. Die vorgenannten Parameter werden mit der gegenständlichen Planung eingehalten, somit ist die Errichtung von drei Einzelhäusern grundsätzlich zulässig.
 
  1. Darf zusätzlich zur heutigen Erschließung des vorhandenen Wohnhauses über den Waldweg 8 künftig die Zufahrt von Haus 2 und Haus 3 über die Südliche Münchner Straße erfolgen?

Antwort: Eine (zusätzliche) Erschließung von der Südlichen Münchner Straße ist aus bauplanerischer Sicht von Seiten der Gemeinde grundsätzlich zulässig. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist hier aber zwingend das Straßenbauamt München heranzuziehen, da bei ähnlichen Bauvorhaben entlang der Staatsstraße z.T. keine Zu/Ausfahrten zugelassen wurden.

  1. Häuser 2 und 3 sind im Vorbescheidsantrag als Wohnhäuser geplant. Kann das Haus 3 aufgrund der umgebenden Bebauung entlang der Südlichen Münchner Straße gewerblich genutzt werden? 

Antwort: Es handelt sich bei dieser Frage um eine sog. „Variante“, was keine zulässige Fragestellung im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid darstellt. 

Dennoch kann hier grundsätzlich folgendes festgehalten werden: Die Gemeinde Grünwald hat in der Vergangenheit in erster Reihe entlang der Staatsstraße Büro-Nutzungen zugelassen. Auf dem direkt nördlich angrenzenden Grundstück und etwas weiter südlich sind solche Nutzungen bereits vorhanden. Eine Büro-Nutzung (!) für das in erster Reihe an der Südlichen Münchner Straße stehende Gebäude ist grundsätzlich denkbar, allerdings ist nach Ansicht der Verwaltung aufgrund der bereits mit den Wohnnutzungen ausgeschöpften Grundfläche mit den Nebenanlagen keine umfangreichere (Büro-)Nutzung möglich, da die hierfür erforderlichen Stellplätze mangels verfügbarer Flächen nicht nachgewiesen werden können. 


Die Garage ist aus dem Wurzelbereich der Nachbarbäume zu planen. 

Es sind insgesamt 5 Bäume (zwei Linden, eine Eiche und zwei Feldahorne) als Ersatzpflanzungen vorzusehen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2022 10:21 Uhr