Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 523/6 an der Reitzensteinstr. 4;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bauort: Reitzensteinstraße 4, Grundstück Fl. Nr. 523/6 (Grundstücksgröße = 1.153 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 32, Ortsgestaltungssatzung, Baumschutzverordnung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Für das gegenständliche Grundstück ist der Abbruch des Altbestandes geplant und eine verbesserte Ausnutzung des atypischen Grundstückszuschnitts. 

Es gilt hier der qualifizierte und sehr detaillierte Bebauungsplan Nr. B 32, der sowohl einen sehr engen Bauraum als auch eine explizite Geschossigkeit für die einzelnen Bauräume festlegt. 

Diese beiden Themen sind auch Inhalt der gegenständlichen Bauvoranfrage für das Einfamilienhaus in E- und E+1-Bebauung mit flachgeneigtem Satteldach. 

Durch die vorgelegte Planung soll zum einen der in L-Form angelegte Bauraum überschritten werden, um den bisher ungenutzten nördlichen Grundstücksbereich nutzen zu können. Hierfür wurde die Planung sehr stimmig an die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Bauräume der anderen Anwesen angeglichen und ein sog. S-Form vorgesehen. 
Die anderen Bauräume im Geltungsbereich sind nach Ansicht der Verwaltung nicht so knapp bemessen wie der Bauraum auf dem gegenständlichen Grundstück. Zur verbesserten Ausnutzung des Grundstücks könnte aufgrund der stimmigen Angleichung an den Bestand im Geviert eine Befreiung wegen Überschreitung des Bauraumes in die nördliche Grundstücksecke somit in Aussicht gestellt werden. 

Gleiches gilt für die angefragte Überschreitung des festgelegten Bauraumes für die Garage, die nicht mehr den heute üblichen Ausmaßen entspricht. 

Die Geschossigkeit ist durch den Bebauungsplan im südwestlichen Bauraum mit einem Vollgeschoss, im nordöstlichen Bereich mit zwei Vollgeschossen festgelegt. Die Bauvoranfrage sieht vor, dass der westliche Teilbaukörper, der größtenteils in den nordöstlichen Bauraum hineinragt lediglich ein Vollgeschoss erhält. Hierfür wäre ebenfalls eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes erforderlich, die hinsichtlich der bestehenden Bebauung im Geviert mit größtenteils eingeschossigen Baukörpern städtebaulich vertretbar wäre. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 32 wegen Überschreitung des Bauraumes in den nördlichen Grundstücksbereich wird in Aussicht gestellt. 

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 32 wegen Überschreitung des Bauraumes für die Garage wird in Aussicht gestellt. 

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 32 wegen Nichteinhaltung der Geschossigkeit in den Teilbereichen wird in Aussicht gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2022 10:21 Uhr