Antrag zur Errichtung einer temporären Wohnanlage zur Flüchtlingsunterbringung auf dem Grundstück Fl. Nr. 213/22 an der Zugspitzstraße 1 durch den Landkreis München;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.07.2022 ö 14

Sachverhalt

Bauort: Zugspitzstraße 1, Grundstück Fl.Nr. 213/22 (Grundstücksgröße = 1.250 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan B 38, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Zum Zwecke der Errichtung einer Containeranlage zur temporären Unterbringung von Flüchtlingen wurde das Grundstück an der Zugspitzstraße/Ecke Tölzer Straße seitens der Gemeinde Grünwald zur Verfügung gestellt. 

Für den vorliegenden Bauantrag soll das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.  Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes B38, der feste Baurechtsparameter festsetzt. 
Mit der geplanten Containeranlage werden diese Festsetzungen nicht eingehalten, wodurch bauplanungsrechtlich eine Befreiung notwendig ist. 

Von folgenden Festsetzungen ist zu befreien:

  • Art der baulichen Nutzung: Festsetzung: Geschäfts- oder Bürogebäude – geplant: Wohngebäude
  • Maß der baulichen Nutzung: Festsetzung: GR 375m²; GF 650m²; -   geplant: GR 525m², GF 1295m²
  • Geschossigkeit: Festsetzung: zwei Vollgeschoße – geplant: drei Vollgeschoße
  • Wandhöhe: Festsetzung: max. 8,25 m - geplant: 8,65 m 
  • Baugrenze: geringfügige Überschreitung im Westen des Grundstücks
  • Dachform: Festsetzung: Satteldach   18° – 22 ° - geplant: Flachdach

Gemäß § 246 Abs. 12 BauGB kann für die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende befristet für längstens drei Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption bis 31. Dezember 2027 von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Befreiung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.  

Nachbarliche Interessen sind unberührt. Die Abstandsflächen kommen an drei Seiten auf öffentlichen Verkehrsflächen zum Liegen. Eine notwendige Abstandsflächenübernahme für eine geringfügige Überschreitung im südlichen Grundstücksbereich wird vom Grundstückseigentümer übernommen. Eine entsprechende Erklärung wird vorgelegt. 

Das Vorhaben ist mit öffentlichen Belangen vereinbar. 

Es werden drei Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen. 

Sonstige Prüfungsinhalte sind nicht relevant. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Containeranlage zur temporären Unterbringung von Flüchtlingen herzustellen.

Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes B 38 werden auf Grundlage der Sonderregelung für Flüchtlingsunterkünfte gemäß § 246 Abs. 12 Nr. 1 BauGB grundsätzlich befristet auf längstens drei Jahre befürwortet. Die gesetzliche Bestimmung des § 246 Abs. 12 BauGB zur Verlängerung gilt entsprechend. 

Der Bauausschuss empfiehlt, die Anzahl der geplanten Parkplätze hinsichtlich eines erhöhten Bedarfs an Stellplätzen zu prüfen, um einer negativen Auswirkung auf die Anliegerstraßen zu begegnen. 

Der Bauausschuss empfiehlt, die Errichtung eines dritten Geschosses zu überprüfen, da die geplante Höhe und Geschossigkeit für die umliegende Bebauung kritisch betrachtet wird. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Steininger gibt zu Protokoll, dass er das Vorhaben grundsätzlich befürwortet, jedoch die Ausführung des dritten Geschosses nicht mittragen kann und empfiehlt ggf. ein drittes Geschoß erst nachträglich bei Bedarf zu errichten.

Datenstand vom 21.09.2022 10:21 Uhr