Bauort: Zugspitzstraße 1, Grundstück Fl.Nr. 213/22 (Grundstücksgröße = 1.250 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan B 38, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;
Zum Zwecke der Errichtung einer Containeranlage zur temporären Unterbringung von Flüchtlingen wurde das Grundstück an der Zugspitzstraße/Ecke Tölzer Straße seitens der Gemeinde Grünwald zur Verfügung gestellt.
Für den vorliegenden Bauantrag soll das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes B38, der feste Baurechtsparameter festsetzt.
Mit der geplanten Containeranlage werden diese Festsetzungen nicht eingehalten, wodurch bauplanungsrechtlich eine Befreiung notwendig ist.
Von folgenden Festsetzungen ist zu befreien:
- Art der baulichen Nutzung: Festsetzung: Geschäfts- oder Bürogebäude – geplant: Wohngebäude
- Maß der baulichen Nutzung: Festsetzung: GR 375m²; GF 650m²; - geplant: GR 525m², GF 1295m²
- Geschossigkeit: Festsetzung: zwei Vollgeschoße – geplant: drei Vollgeschoße
- Wandhöhe: Festsetzung: max. 8,25 m - geplant: 8,65 m
- Baugrenze: geringfügige Überschreitung im Westen des Grundstücks
- Dachform: Festsetzung: Satteldach 18° – 22 ° - geplant: Flachdach
Gemäß § 246 Abs. 12 BauGB kann für die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende befristet für längstens drei Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption bis 31. Dezember 2027 von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Befreiung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Nachbarliche Interessen sind unberührt. Die Abstandsflächen kommen an drei Seiten auf öffentlichen Verkehrsflächen zum Liegen. Eine notwendige Abstandsflächenübernahme für eine geringfügige Überschreitung im südlichen Grundstücksbereich wird vom Grundstückseigentümer übernommen. Eine entsprechende Erklärung wird vorgelegt.
Das Vorhaben ist mit öffentlichen Belangen vereinbar.
Es werden drei Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen.
Sonstige Prüfungsinhalte sind nicht relevant.