Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, 18.05.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Gemeinderat Gerhard Sedlmaier bringt die Anregung des 2. Bürgermeisters Weidenbach aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom 10.12.2020 in Erinnerung, für die Mitglieder des Gemeinderats eine Besichtigung der Einrichtungen des Wasserwerks zu organisieren. 
Die Verwaltung wird hierzu Terminvorschläge unterbreiten. 


Gemeinderat Brauner fragt an, ob für die Toilettenspülung verwendetes Regenwasser bei der Berechnung der Kanaleinleitungsgebühr berücksichtigt wird. Technischer Angestellter Reger antwortet hierauf, dass die Errichtung von Grauwassernutzungsanlagen in Gebäuden nach § 13 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung beim zuständigen Gesundheitsamt im Landratsamt München anzuzeigen sind. Im Gebiet der Gemeinde Grünwald sind bisher 3 Anlagen bekannt geworden. Durch den Einbau von 2 weiteren Zählern zusätzlich zum Hauswasserzähler kann die über die Toilettenspülung dem gemeindlichen Schmutzwasserkanal zugeführte Regenwassermenge exakt erfasst und bei der Berechnung der Kanaleinleitungsgebühr angesetzt werden. Generell ist es zweckmäßig zur Reduzierung der Verbrauchsspitzen in den Sommermonaten Regenwasser zur Gartenbewässerung zu verwenden. Dies wird auch durch ein entsprechendes Förderprogramm der Gemeinde unterstützt. 


Des Weiteren wird bekannt gegeben, dass der Normenkontrollantrag zur Überprüfung der
Wasserschutzgebietsverordnung des aktuell festgesetzten Wasserschutzgebiets nach 9-jähriger Verfahrensdauer vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt worden ist und das Urteil vom 29.10.2021 Rechtskraft erlang hat.

Datenstand vom 08.12.2022 10:18 Uhr