Mit Schreiben vom 17.10.2022 beantragt die Musikschule Grünwald e. V. für das Haushaltsjahr 2023 – 2026 folgende Zuschüsse:
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2023
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2024
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2025
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2026
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Zuschuss
Für laufende Zwecke
Verwaltungshaushalt
(HH-Stelle 33310.7000)
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682.000 €
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699.000 €
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743.500 €
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777.000 €
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Zuschuss für Investitionen
Vermögenshaushalt
(HH-Stelle 33310.9880)
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20.000 €
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20.000 €
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20.000 €
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20.000 €
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Gesamtzuschuss
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702.000 €
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719.000 €
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763.500 €
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797.000 €
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Der Zuschuss der Musikschule wurde zuletzt in der Sitzung des Gemeinderates am 17.11.2020 für die Jahre 2021-2024 wie folgt beschlossen (GR-Beschluss #76).
Gesamtzuschuss 2021-2022: 540.000 €
Gesamtzuschuss 2023-2024: 590.000 €
Des Weiteren beschloss der Gemeinderat, dass eine erneute Beschlussfassung erst dann notwendig ist, wenn der Zuschussbedarf für die laufende Zwecke die Zuschusshöhe von maximal jährlich 610.000 € überschreitet.
Die Musikschule begründet den nun höheren Zuschussbedarf damit, dass der für die Vergütung der Lehrkräfte geltende Haustarif an das Niveau der Gehälter der Lehrkräfte im TVöD angeglichen werden soll. Die Erhöhung soll dann ab Januar 2023 erfolgen.
Die Angleichung der Gehälter an das Niveau des TVöD begründet die Musikschule wie folgt:
TVöD: Gräfelfing, Gilching, Planegg, Starnberg, Wolfratshausen, Penzberg, Bad Tölz, Unterhaching, München, Eching, Ottobrunn, Unterschleißheim, Freising, Erding
Übertariflich: Pullach, Ismaning
- Jüngere Lehrkräfte, entscheiden sich immer häufiger Stellen an diesen Musikschulen anzunehmen und von Grünwald abzuwandern, sobald sich die Möglichkeit für sie ergibt.
- Die Gehälter reichen nicht mehr aus, um die Lebenshaltungskosten im Münchener Raum zu tragen. Zwei Drittel unserer Lehrkräfte arbeiten in Teilzeit an der Musikschule und sind darüber hinaus freischaffend.
- Die Aufhebung des Kaufkraftverlustes, die Alterssicherung der Lehrkräfte, die 10 Jahre und länger bei uns arbeiten, sollte nicht länger aufgeschoben werden.
Darüber hinaus begründet die Musikschule den höheren Zuschussbedarf wie folgt:
- Um weiterhin in der höchsten staatlichen Förderstufe zu bleiben, ist eine Anhebung der anrechenbaren kommunalen Leistungen AKL von Bedeutung.
- Der Beitrag der Eltern an der Finanzierung der Musikschule durch die Unterrichtsentgelte liegt seit Jahren deutlich über dem der Gemeinde. Eine Anhebung der Entgelte kann nur bedingt zur Deckung der nötigen Finanzmittel beitragen.
Vollzug des FA-Beschlusses vom 16.11.2017
Für die Zuschussgewährung 2023 hat die die Musikschule detaillierte Daten und Zahlen hinsichtlich der Anzahl der
aufbereitet und auf dieser Basis für das Haushaltsjahr 2023 ff. einen erneuten Zuschussantrag vorgelegt.
Der Zuschussantrag wir in der Sitzung des Finanzausschusses am vorberaten, das Ergebnis wird dem Gemeinderat in der Sitzung mitgeteilt.