Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen im Regionalplan;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Abfrage bei den Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands München (RPV) mit Schreiben vom 17.10.2022;

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München -PARPV- hat am 20.09.2022 das Vorgehen zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen im Regionalplan diskutiert und die in der Drucksache 14/22 (Anlage 1) beschriebenen Eckpunkte der Planung sowie das Verfahren dazu einstimmig beschlossen. 

Grundlage für den Auftrag an den Regionalen Planungsverband zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie ist das Bundesgesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20.07.2022, das am 01.02.2023 in Kraft treten wird. 

In Bayern wird der Auftrag des Bundesgesetzes nach der vorgesehenen Änderung des Landesentwicklungsprogramms (Ziel 6.2.2) auf die Regionalen Planungsverbände übertragen. 
Bis Ende 2027 muss jeder Regionale Planungsverband 1,1 % der Regionsfläche als Vorranggebiet für die Windenergie ausweisen; das genaue Ausweisungsziel bis 2032 - das landesweit 1 ,8 % der Fläche betrifft- wird der Freistaat noch ermitteln und den Regionalen Planungsverbänden später mitteilen. 

Die Änderung des Landesentwicklungsprogramms wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 rechtskräftig. Einzelheiten des Bundesgesetzes sind aus der Drucksache10/22 (Anlage 2) ersichtlich.


I. Zentraler Baustein des regionalplanerischen Konzepts ist die intensive Einbindung der Kommunen:

1. Zunächst eine Abfrage des aktuellen Sachstands bereits bestehender windkraftbezogener Planungen bei Kommunen und den Landkreisen I Landratsämtern;
2. Eine weitere Vorabstimmung mit den Kommunen zur räumlichen Kulisse, die der PARPV grundsätzlich für Windkraftflächen als geeignet ansieht;
3. Die Beteiligung der Kommunen im Rahmen förmlicher Anhörverfahren zum Entwurf der Regionalplanfortschreibung Windkraft.


II. Mit diesem Schreiben wende ich mich an Sie, um zunächst bereits bestehende Windkraftplanungen in Ihrer Kommune mit jeweils konkreter Angabe zum Verfahrensstand abzufragen.

Bitte teilen Sie uns möglichst bis 30. November 2022 Informationen zu Ihnen bereits vorliegenden Planungen mit, vorzugsweise per E-Mail an rpv-m@pv-muenchen.de.



Konkret benötigen wir Informationen zu allen rechtskräftigen Bauleitplanungen sowie allen im Verfahren befindlichen Bauleitplanungen mit Windkraftbezug.

Von Relevanz sind hier:
die Pläne zu Flächennutzungsplan-Darstellungen (inklusive der Konzentrationsflächen) und Bebauungsplan-Festsetzungen, die entsprechenden Windkraftgebiete als Geodatensatz z. B. im Shape-Format (sofern verfügbar), die Plan-Begründungen, die den konzeptionellen Rahmen der Bauleitplanung wiedergeben, ggf. ergänzende Hinweise, falls es innerhalb der Windkraftgebiete einschränkende Festsetzungen (z. B. Beschränkung von Höhe I Anzahl der Windkraftanlagen) gibt.

Darüber hinaus wären Informationen darüber hilfreich, wenn in Ihrer Kommune bereits: fortgeschrittene Aktivitäten zur Vorbereitung oder Einleitung von Bauleitplanverfahren (z.B. Aufstellungsbeschlüsse) zur Windkraftnutzung stattgefunden haben (vor allem dann, wenn bereits eine entsprechende Gebietskulisse identifiziert worden ist); Windkraftanlagen stehen bzw. genehmigt sind (Bitte mit Angaben zu Standort, Höhe und falls möglich Baujahr).


III. Die Kenntnis von bereits vorliegenden Planungen auf kommunaler Ebene ist für uns deshalb besonders wichtig, weil wir versuchen diese Planungen im regionsweiten Konzept soweit wie möglich zu berücksichtigen.

Gemäß dem Beschluss des PARPV vom 20.09.2022 (Anlage 1) sollen regionsweit zunächst sog. Tabuflächen identifiziert werden, die auf keinen Fall für solche Windenergiegebiete in Frage kommen. Für die Fortschreibung des Regionalplans mit Vorranggebieten für die Windenergie ist die Ausweisung entsprechend den Regeln des Landesplanungsgesetzes nach einem einheitlichen Maßstab zu konzipieren. Es sind also regionsweit einheitliche Kriterien für die weitere Abschichtung von möglichen Vorranggebieten erforderlich. ln dem o. g. Bundesgesetz werden auch gesetzliche Rechtsfolgen festgelegt für den Fall, dass die Ausweisung im geforderten Umfang erfolgreich ist bzw. scheitert:

• Wenn der RPV erfolgreich 1,1 % bzw. die später geforderten (ca. 1 ,8%) der Regionsfläche bis Ende 2027 rechtskräftig ausweist, richtet sich künftig die Zulässigkeit von Anlagen außerhalb der Vorranggebiete für Windenergie nur noch nach § 35 Abs. 2 BauGB, ist also einigen Restriktionen unterworfen. Außerhalb der Vorranggebiete gibt es keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (sog. "kleine Konzentrationswirkung der Vorranggebiete").
• Falls die Planung regionsweit betrachtet scheitert, also die zunächst 1,1 % der Fläche bis Ende 2027 nicht rechtskräftig ausgewiesen werden können, entfallen alle Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden, des RPV, und auch des Landes Bayern für Windkraftenergieanlagen. § 35 Abs. 3 Satz 3 des BauGB findet auf privilegierte Windenergieanlagenvorhaben keine Anwendung mehr.

Auf die beiden anliegenden Drucksachen Nrn. 10 und 14 für die Verbandsitzungen im Juli und September 2022 wird verwiesen. 


Von Seiten der Gemeinde Grünwald ist folgendes festzustellen: 

Das Wind an Land Gesetz ist am 20.07.2022 ausgefertigt und mittlerweile im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden – es soll am 01.02.2023 in Kraft treten. 

Der aktuelle Änderungsentwurf für das Landesentwicklungsprogramm sieht u.a. vor, dass im Regionalplan Nr. 14 (Wirtschaftsraum München mit Umland) Vorranggebiete für die die Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt werden müssen – nach den dort genannten Kriterien. 

Das neue Wind an Land Gesetz ist sehr weitreichend, entsprechende andere Rechtsregelungen sollen noch angepasst und letztlich so ausformuliert werden – darunter auch das Baugesetzbuch, wonach solche Windenergieanlagen nicht nur privilegiert sind, sondern die sog. öffentlichen Belange dem Bau von Windenergieanlagen künftig nicht mehr entgegenstehen, selbst wenn z.B. im Flächennutzungsplan eine Vorrangfläche für Windenergieanlagen an anderer Stelle ausgewiesen worden wäre. Weitere Gesetze werden entsprechend angepasst (z.B. Bundesnaturschutzgesetz, Artenschutzgesetze, Bayerische Bauordnung etc.)

Für Grünwald bedeutet dies, dass im Innenbereich (Wohngebiete) aber auch im Außenbereich (z.B. Gasteig, Wörnbrunn – ebenfalls vorhandene Wohnnutzungen) keine Windenergieanlagen zur Ausführung kommen werden – auch Planungen solcher Anlagen in diesen Gebieten mit Wohnnutzungen sind unzulässig. Im Flächennutzungsplan wären künftig geeignete Flächen für Windenergieanlagen darzustellen – nachdem das fast zu 100% überplante und nahezu überbaute Gemeindegebiet mit dem Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes übereinstimmt, ist ein Flächenbeitrag für die Realisierung einer Windkraftanlage auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Grünwald nicht möglich. 

Sonstige – kleinräumige - Außenbereichsflächen (Oberdill, Sauschütt, Brunnhaus) gibt es. Alle sonstigen Flächen, die das Gemeindegebiet umgeben – Staatsforste, Isar Hochufer und das Isartal selbst, sind nicht Gemeindegebiet, sondern außermärkische Flächen. Auf außermärkischen Flächen haben Gemeinden keinerlei Planungshoheit – auf solchen Flächen wären generell und unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1000m zur nächsten möglichen Wohnbebauung, Windenergieanlagen privilegiert zulässig. 

Wie eingangs vorgetragen, soll die Gemeinde Grünwald konkrete Angaben zu evtl. bestehenden oder laufenden Windkraftplanungen machen. Dazu ist festzustellen, dass es derlei Planungen aufgrund fehlender geeigneter Flächen im Hoheitsgebiet der Gemeinde Grünwald nicht gibt bzw. geben kann. 

Weiter soll die Gemeinde Grünwald gemäß anliegender Drucksache Nr. 14/22 Seite 2 unter 1. a) Ermittlung der wichtigsten Grundlagen zu aa) sog. Tabuflächen identifizieren = also Flächen, die für die Ausweisung von Windenergievorranggebiete nicht in Frage kommen. 

Die Gemeinde Grünwald benennt die Forstregionen südlich der LH München zwischen den Gemeinden Grünwald, Unterhaching, Taufkirchen, Oberhaching und Straßlach-Dingharting als Tabuzonen für künftige Windenergieanlagen (vgl. anliegende Topografische Karte M 1:25000 mit schwarz schraffierten Bereichen = Tabuzonen / die rot umrandeten Wolkenzonen sind die künftigen 1000m-Radien um Wohnbereiche nach Wegfall der 10H-Regelung). 
Diese markierten Flächen sind Naherholungsgebiete für mehr als 100.000 Menschen und Rückzugsgebiete für heimische Flora und Fauna – weitere Zerstörung dieser wichtigen und bedeutsamen Naturräume (wie bereits durch Bundesautobahnen und Schienenverkehr der Deutschen Bahn geschehen) sind zu unterlassen. Auch handelt es sich um wichtige Klimazonen / Kalt- und Frischluftschneisen für die gesamte Region südlich von München. 

Zu der unter bb) der gleichen Drucksache genannten Abfrage von besonders geeigneten Flächen ist folgendes festzustellen: 

Wie bereits auf der Bürgerversammlung am 06.10.2022 aufgrund eines Bürgerantrages zu Windkraftanlagen vorgestellt, könnte hier eine Zusammenarbeit mit anderen Gebietskörperschaften auf Basis einer konzeptionellen Flächenausweisung weiterhelfen. Wegen fehlender Flächenbeiträge innerhalb der Gemeindegebietsfläche, könnte ein solcher Flächenbeitrag auf externer Fläche zu erbringen sein. Noch fehlt es dazu an landesrechtlichen Regelungen, es ist aber davon auszugehen, dass bei der vorgenannten Konstellation eine Ausweisung von kommunalen Flächen durch die Regionalplanung an anderer Stelle in der Planungsregion 14 (Wirtschaftsraum München) erfolgen könnte. Sobald seitens der Regionalplanung feststeht, welche Flächen innerhalb der Planungsregion 14 (siehe dazu anliegende Karten / Gegenüberstellung Ausschlussflächen bei Windgeschwindigkeiten in 150m über Grund / Gesamtdeutschland) noch geeignet sind, kann man sich der Thematik einer Zusammenarbeit zu einem gemeinsamen Windprojekt annähern. Ein weiterer Bürgerantrag in der gleichen Bürgerversammlung – der sich exakt gegen eine Planung/Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb des Gemeindegebietes aussprach – hat sich insofern erledigt, da wie bereits ausgeführt, entsprechend geeignete Flächen hierfür nicht zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund und der künftigen Entwicklung auf Ebene der Landesentwicklungsplanung wird eine eigene kommunale Machbarkeitsstudie, welche auf der diesjährigen Bürgerversammlung andiskutiert wurde, nicht weiterverfolgt.

Dies vorausgesetzt und zusammengefasst ergibt folgenden

Beschluss

Zu der Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen im Regionalplan für den Wirtschaftsraum München (Region 14) beschließt der Gemeinderat für das Gemeindegebiet Grünwald:

  1. Mangels geeigneter Vorranggebiete im Gemeindegebiet von Grünwald für Windenergieanlagen teilt die Gemeinde Grünwald mit, dass es keinerlei Planungen gibt. Ein entsprechender Antrag auf der diesjährigen Bürgerversammlung, der sich gegen eine Planung und Errichtung von Windkraftanlagen aussprach, hat sich damit erledigt.

  1. Die Gemeinde Grünwald benennt die Forstregionen südlich der LH München zwischen den Gemeinden Grünwald, Unterhaching, Taufkirchen, Oberhaching und Straßlach-Dingharting als Tabuzonen für künftige Windenergieanlagen (vgl. anliegende Topografische Karte M 1:25000 mit schwarz schraffierten Bereichen = Tabuzonen / die rot umrandeten Wolkenzonen sind die künftigen 1000m-Radien um Wohnbereiche nach Wegfall der 10H-Regelung). Diese markierten Flächen sind Naherholungsgebiete für mehr als 100.000 Menschen und Rückzugsgebiete für heimische Flora und Fauna – weitere Zerstörung dieser wichtigen und bedeutsamen Naturräume (wie bereits durch Bundesautobahnen und Schienenverkehr der Deutschen Bahn geschehen) sind zu unterlassen. Auch handelt es sich um wichtige Klimazonen / Kalt- und Frischluftschneisen für die gesamte Region südlich von München.

  1. Wegen fehlender Flächenbeiträge innerhalb der Gemeindegebietsfläche, wird ein solcher Flächenbeitrag innerhalb der Planungsregion 14 zu erbringen sein. Noch fehlt es dazu an landesrechtlichen Regelungen, es ist aber davon auszugehen, dass bei der vorgenannten Konstellation eine Ausweisung von kommunalen Flächen durch die Regionalplanung an anderer Stelle in der Planungsregion 14 (Wirtschaftsraum München) erfolgen könnte. 

  1. Sobald seitens der Regionalplanung feststeht, welche Flächen innerhalb der Planungsregion 14 geeignet sind, wird sich die Gemeinde Grünwald der Thematik einer Zusammenarbeit zu einem gemeinsamen Windprojekt äußern (zur Frage der Benennung, wo Flächenausweisungen problemlos möglich sind).

  1. Vor diesem Hintergrund und der künftigen Entwicklung auf Ebene der Landesentwicklungsplanung wird eine eigene kommunale Machbarkeitsstudie, welche auf der diesjährigen Bürgerversammlung durch einen Bürger beantragt wurde, nicht weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2022 14:27 Uhr