Grünwalder Freizeitpark GmbH; Beteiligungsbericht 2021;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Gem. Art. 94 Abs. 1 und 3 GO ist die Gemeinde verpflichtet, ab einer Beteiligung von 20 Prozent an einem Unternehmen für dieses Unternehmen ein Beteiligungsbericht zu erstellen. Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

Der Beteiligungsbericht ist gem. Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO dem Gemeinderat vorzulegen. Zudem muss die Gemeinde ortsüblich (also durch amtliche Bekanntgabe im Isar-Anzeiger) darauf hinweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann. Die Verwaltung wird diesen Hinweis nach der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat veranlassen. 

Es wird auf den mit der Einladung verschickten Beteiligungsbericht 2021 verwiesen. 

Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2021:        1.466.813,71 €

Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2021 wurde entsprechenden den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2021 erstellt und liegt der Sitzungsvorlage bei. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Beteiligungsbericht 2021 der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu und beauftragt die Verwaltung diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu geben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2023 12:01 Uhr