Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung (BGS-WAS);


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 14

Sachverhalt

Mit Ablauf des Jahres 2022 endet der reguläre, vierjährige Kalkulationszeitraum für die Frischwassergebühren. Von der Verwaltung wurde daher sowohl die gebotene Nachkalkulation des ablaufenden Kalkulationszeitraumes, als auch die neue Vorauskalkulation für die Jahre 2023 bis 2026 durchgeführt und dem Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in seiner Sitzung am 07.12.2022 vorgestellt.

Nach der vorgelegten Kalkulation würde sich in den Jahren 2023 bis 2026 eine Gebührenunterdeckung ergeben, wenn die derzeitige Gebühr unverändert beibehalten werden würde. Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung hat deswegen in seiner Sitzung am 07.12.2022 die Verwaltung einstimmig damit beauftragt, die notwendige Gebührenerhöhung gemäß der Vorauskalkulation in die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Grünwald einzuarbeiten.

Aufgrund der Vorauskalkulation 2023 bis 2026 ergibt sich eine notwendige Gebührenerhöhung in Höhe von 0,29 €/m³ Frischwasser, auf dann neu 1,66 €/m³ (Netto). Die Gebühr für Bauwasser und sonstige bewegliche Wasserzähler erhöht sich von derzeit 1,65 €/m³ auf dann 1,95 €/m³ (Netto).

Hauptursache für die Gebührenerhöhung sind die erwarteten Steigerungen für die Pumpstromkosten.

Zu den Gebühren kommt gem. § 14 der Gebührensatzung zur Wasserversorgung noch die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. (Derzeit 7%)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt nach Verlesung des Satzungstextes die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung (BGS – WAS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2023 12:01 Uhr