Antrag auf Erhöhung des Kommunalen Erziehungsgeldes; Antrag von Herrn Jurij C. Kofner zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 16

Sachverhalt

Herr Kofner stellte zur Bürgerversammlung am 06.10.2022 folgenden Antrag:

„Die Gemeinde Grünwald wird dazu aufgefordert das laut GrüABL Nr. 44 vom 04.11.2010 gewährte Kommunale Kindergeld von 100 Euro im Monat auf 150 Euro im Monat zu erhöhen.“

Der Gemeinderat gewährt Eltern seit dem 01.01.2008 ein kommunales Erziehungsgeld in Höhe von 100 Euro pro Monat und Kind. Das Erziehungsgeld wird vom Monat der Geburt des Kindes bis einschließlich des Monats seiner Einschulung gewährt. (Längstens jedoch bis zum Ablauf des 8. Lebensjahres) Die Gemeinde Grünwald war die erste Gemeinde in Deutschland die ein solches Erziehungsgeld eingeführt hat. Die rechtlichen Hürden waren hoch. 

Zulässigkeit des Kommunalen Erziehungsgeldes:

Das Landratsamt München lehnte die Einführung zunächst ab und vertrat die Auffassung, dass die Gemeinde Grünwald gegen den Art. 75 Abs. 3 der Gemeindeordnung verstoße, weil die Zahlung eines monatlichen Erziehungsgeldes keine Gemeindeaufgabe darstellen würde. 

Vielmehr stelle eine solche Beihilfe eine Maßnahme des allgemeinen Familienlastenausgleichs dar. Solch eine Beihilfe sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die ohne spezifische Ortsbezogenheit ist und vom Staat wahrgenommen wird.

Die Gemeinde Grünwald legte daher die Angelegenheit dem Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Familienpolitik des Bayerischen Landtags vor. Dieser nahm wie folgt Stellung und billigte einstimmig die Eingabe der Gemeinde Grünwald: 

„Da die von der Gemeinde Grünwald geplante Leistung den erforderlichen Bezug zur Gemeinde aufweist und nicht durch verfassungsrechtliche Kompetenzordnung oder durch einfach gesetzliche Vorschriften ausgeschlossen ist, ist hinsichtlich der Einführung eines Erziehungsgeldes von einer kommunalen Aufgabe auszugehen. Selbst wenn hier gewisse Zweifel möglich bleiben, kann der Gemeinde nicht verwehrt werden, im Rahmen seines Selbstverwaltungsrechtes diese Rechtsauffassung zu vertreten und praktisch umzusetzen."

Von Seiten der Rechtsaufsicht wurde der Gemeinde daraufhin mitgeteilt, dass aufgrund vorgenannter Entscheidung des Petitionsausschusses von rechtsaufsichtlichen Maßnahmen gegen die Gewährung des Erziehungsgeldes abgesehen wird und die Einführung nicht beanstandet wird.

Zu dem Ergebnis kam man vor allem aufgrund der damals hervorragenden finanziellen Situation der Gemeinde Grünwald.

Das Landratsamt bestätigte mit E-Mail vom 01.12.2022 noch einmal diese Einschätzung. Vor dem Hintergrund der „Grundsatzentscheidung“ des Landtagsausschusses aus dem Jahr 2008 habe das Landratsamt grdsl. lediglich zu beurteilen, ob die Gemeinde im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit (Art. 57 Abs. 1, Satz 1 GO) und unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Art. 61 Abs. 1, Satz 1 GO) handelt. 

Die Leistungsfähigkeit für die geplante Erhöhung des kommunalen Erziehungsgeldes der Gemeinde Grünwald stehe außer Frage und die vergleichsweise moderate Erhöhung um 50 Euro nach Ablauf von 15 Jahren sei auch nicht als Verstoß gegen das Sparsamkeitsgebot anzusehen. 

Rechtsaufsichtliche Bedenken betreffend eine entsprechende Erhöhung bestehen mithin nicht.

Aktuelle Situation:

Von derzeit 700 möglichen Antragsberechtigten Eltern haben 499 Eltern von ihrem Antragsrecht Gebrauch gemacht und es werden 669.900 € (Stand 12.09.2022) Erziehungsgeld tatsächlich zum Wohle der Grünwalder Kinder ausgezahlt.

Umsetzung einer möglichen Erhöhung 

Für die Erhöhung des kommunalen Kindergeldes ist eine Satzungsänderung erforderlich. Hierüber hat der Gemeinderat zu beschließen. Die geänderte Satzung wiederum muss noch der Rechtsaufsicht zur Genehmigung vorgelegt werden und wird mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Grünwald wirksam. 

Im Haushalt 2022 wurden für das kommunale Erziehungsgeld 800.000 € eingeplant. Damit wurde im Haushalt bereits etwas großzügiger geplant. Für eine Erhöhung im Jahr 2022 würden die Haushaltsmittel bei der aktuellen Antragszahl nicht mehr ausreichen. Eine Erhöhung wäre aus haushaltstechnischen Gründen daher erst ab dem 01.01.2023 möglich.

Im Falle einer Erhöhung um 50 € pro Monat und Kind müsste der Haushaltsansatz 2023 bei 700 Antragsberechtigten Eltern auf 1,2 Mio. € steigen. 

Aus Sicht der Kämmerei sollte das Kommunale Erziehungsgeld aktuell nicht erhöht werden. Durch das Kommunale Erziehungsgeld sollen die Eltern bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Erziehungsaufgaben unterstützt werden. 

Im Antrag von Herrn Kofner wird die Erhöhung des Erziehungsgeldes mit den gestiegenen Energiepreisen und der hohen Verbraucherpreisinflation begründet. 

Das Kommunale Erziehungsgeld hat nicht den Zweck gestiegene Nebenkosten abzudecken, sondern dient ausschließlich dazu, die Erziehung des Kindes zu fördern. Es ist nicht ersichtlich, dass diese Kosten im gleichen Maß wie die Energiepreise gestiegen sind. Insbesondere da die Gebühren für die Kinderbetreuung in der Gemeinde Grünwald nicht erhöht wurden. Mit den günstigen Gebühren bei der Kinderbetreuung fördert die Gemeinde Grünwald seit Jahren gezielt die Erziehung der Kinder. 

Für durch die Energiepreissteigerung in Not geratenen Bürgerinnen und Bürger stehen in der Gemeinde Grünwald ausreichend Mittel aus Stiftungen und Spendentöpfen zur Verfügung.

Die Gemeinde Grünwald unterstützt so bereits seit Jahrzehnten hilfsbedürftige Bürgerinnen und Bürger. Durch die Hammel’sche Sozialstiftung, die Sozialstiftung Grünwald und die Zirwas-Dodell-Stiftung Grünwald gewährt die Gemeinde Grünwald unbürokratisch und rasch sozial schwachen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Grünwald freiwillige Beihilfen, damit die persönlichen Bedürfnisse gedeckt werden können und die allgemeine Lebensfreude gefördert werden kann.



Empfehlung des Finanzausschusses:

Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 08.12.2022 vorberaten und einstimmig empfohlen, den Antrag auf Erhöhung abzulehnen, da die Gemeinde Grünwald Familien mit Kindern bereits erheblich durch sehr günstige Gebühren in den Kindertageseinrichtungen fördert. Diese Gebühren wurden in den letzten Jahren trotz steigender Kosten nicht erhöht, sondern gesenkt. 

Eine Erhöhung des Kommunalen Erziehungsgeldes zum Ausgleich der gestiegenen Energiepreise würde nicht dem Zweck des Kommunalen Erziehungsgeldes dienen. Zudem stehen nach Ansicht des Finanzausschusses für durch Preissteigerung in Not geratene Bürger und Bürger in der Gemeinde ausreichend Mittel aus Stiftungen und Spenden sowie sonstigen Fördermitteln aus dem Haushalt der Gemeinde zur Verfügung. Zudem bekommen Bezieher von staatlichen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII die Gebühren für die Kinderbetreuung vom Landratsamt München erstattet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses den Antrag auf Erhöhung des kommunalen Erziehungsgeldes abzulehnen und bei monatlich 100 € je Kind zu belassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2023 12:01 Uhr