Antrag Altini KG zum Neubau eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 687 an der Alexander-Schmorell-Straße 1; hier: Baumbestand- und Freiflächengestaltungsplan;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 21.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.09.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherr: Altini KG vert. durch Frau Cornelia Hammermann, Gabriel-von-Seidl-Straße 41, 82031 Grünwald
Bauort: Alexander-Schmorell-Straße 1, Grundstück Fl.Nr. 687 (Grundstücksgröße = 1.530 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 15 vom 21.10.1972, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Der Antragssteller begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und einer Doppelgarage in E + 1 + D-Bebauung mit Walmdach (DN 32°, Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss) und reicht hierzu geänderte Baumbestands- und Freiflächengestaltungspläne ein.

Das Bauvorhaben war bereits Gegenstand der Sitzung vom 11.05.2015. Damals beschloss der Bauausschuss bezüglich des Baumbestandes folgendes:

       Der Fällung der Winterlinde (Nr. 2) und des Spitzahorns (Nr. 3) wird nicht zugestimmt. Der Fällung der Stieleiche (Nr. 1) wird zugestimmt. Mit Entfall des Baumes kann die Zufahrt und die geplante Doppelgarage auf die Gebäudewestseite verlegt und somit die Bäume Nr. 2 und 3 erhalten bleiben. Es sind noch fünf weitere Laubbäume 1. Ordnung zu pflanzen. Aufgrund einer erfolgten illegalen Baumfällung auf dem Grundstück sind die Ersatzpflanzungen mit Stammumfängen von 30-35cm nachzuweisen. Der Baumbestands- und Freiflächenplan ist diesbezüglich zu korrigieren.

Aufgrund des Beschlusses lies der Bauwerber ein Baumgutachten erstellen, welches besagt, dass die Winterlinde (Nr. 2) eine schlechte Vitalität hat, nur noch eine kurze Reststandzeit hat und derzeit nicht verkehrssicher ist. Selbst bei größtmöglichem Baumschutz hat der Baum in Anbetracht der geplanten Baumaßnahme nur noch eine sehr kurze Überlebenschance, da das Wasserdargebot sich allein durch den Aushub der Baugrube stark verändern wird. Der Baum würde nur noch kümmern. Eine Fällung vor Baubeginn wäre angeraten.

Der damalig beauftragte Baumsachverständige revidierte seine Stellungnahme und kommt nun zu dem selben Entschluss wie der Ersteller des Baumgutachtens, dass die Winterlinde (Nr. 2), befindlich auf der Gebäudeostseite, nicht erhaltenswert ist. Nachdem nun zwei Baumsachverständige die Meinung vertreten, dass der Baum nicht erhaltenswert ist, hat das gemeindliche Umweltamt seine Stellungnahme diesbezüglich abgeändert, sodass die Winterlinde (Nr. 2) auf der Gebäudeostseite gefällt werden kann. Desweiteren besagt die geänderte Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes, dass sich sowohl die Stieleiche (Nr. 1), befindlich auf der Gebäudewestseite, als auch der Spitzahorn (Nr. 3), befindlich auf der Gebäudeostseite, vital und wüchsig zeigen und ein Erhalt wünschenswert wäre.

Um die geplante Garage, wie mit Beschluss vom 11.05.2015 gefordert, auf der Gebäudewestseite zu errichten, muss die erhaltenswerte Stieleiche (Nr. 1) gefällt werden. Gleiches gilt bei der Errichtung der Garage, wie vom Bauwerber beantragt, auf der Gebäudeostseite. Hier müsste der erhaltenswerte Spitzahorn (Nr. 3) gefällt werden.

Die Verwaltung empfiehlt, die Fällung der Winterlinde (Nr. 2) und des Spitzahorns (Nr. 3) zu genehmigen, sodass die Garage auf der Gebäudeostseite konstituiert werden kann, wie mit Bauantrag vom 22.04.2015 beantragt. Im Gegenzug dafür, bleibt die damals zur Fällung beantrage Stieleiche (Nr. 1) auf der Gebäudewestseite bestehen.

Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wurde bezüglich der Ersatzpflanzungen korrigiert. Die geplanten Ersatzpflanzungen sind nun ausreichend.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und stellt das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Fällung der Winterlinde (Nr. 2) und des Spitzahorns (Nr. 3) her.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.10.2016 09:35 Uhr