Bauantrag Gabor Lerch zum Umbau des Dachgeschosses mit Einbau von Dachflächenfenstern auf dem Grundstück Fl. Nr. 184/20 an der Kreuzeckstraße 7 a;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 21.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Gabor Lerch, Faistenbergerstr. 6, 81545 München
Bauort: Kreuzeckstraße 7 a, Grundstück Fl.Nr. 184/20, Grundstücksgröße = 1.126 m²
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 19, Ortsgestaltungssatzung
Der Antragsteller hat einen Bauantrag zum Umbau des Dachgeschosses eingereicht. Es geht dabei insbesondere um neue Raumaufteilungen im Bereich Kinderzimmer und Bad. In Folge dessen sind zusätzliche Dachbelichtungselemente in Form von Dachflächenfenstern (sechs Stück) auf der Nord- und Südansicht des Daches zum Einbau geplant.
Der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. B 19 trifft zu Dachbelichtungselementen keine Aussagen, deswegen ist die örtliche Bauvorschrift, die Ortsgestaltungssatzung hier einschlägig anzuwenden. Der Antragsteller, bzw. dessen Architekt kennt die Ortsgestaltungssatzung im Rahmen einer durchgeführten Bauberatung bei der gemeindlichen Baubehörde. Demnach wäre der Einbau von Dachflächenfenstern verfahrensfrei zugelassen – allerdings werden hier mit diesem Bauantrag zwei Dachflächenfenster so geplant, dass der geforderte Mindestabstand von 1,00 m zum Dachfirst (beantragt werden 0,29 m bzw. 0,16 m Mindestabstand) nicht eingehalten werden kann. Die betreffenden Dachflächenfenster sind sehr klein (0,70 m x 0,73 m / 0,55 m x 0,70m) und zur Belichtung des Treppenhauses / neuen Badezimmers sehr firstnah situtiert. Ein entsprechender Abweichungsantrag von der Ortsgestaltungssatzung (isolierte Abweichung) liegt vor und wurde begründet mit bereits bestehenden ähnlichen Dachflächenfenstern in der unmittelbaren Umgebung.
Die Bauverwaltung empfiehlt hier dem Abweichungsantrag zu entsprechen, da die Abweichung städtebaulich i.S. § 11 der Ortsgestaltungssatzung vertretbar erscheint und mit den nachbarlichen Interessen nicht kollidiert.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zum Umbau des Dachgeschosses mit Einbau von Dachflächenfenstern
herzustellen.
Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 1,00 m zum Dachfirst mit zwei Dachflächenfenstern wird befürwortet, da die Abweichung städtebaulich vertretbar erscheint und mit den Nachbarinteressen vereinbar ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Datenstand vom 19.10.2016 09:35 Uhr