HS Projekt Töl 16 GmbH zum Teilabbruch und zur Erweiterung eines Wohn- und Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 173, Tölzer Str. 16;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 21.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: HS Projekt Töl 16, Kaiser-Ludwig-Straße 36, 82031 Grünwald;
Bauort: Tölzer Straße 16, Grundstück Fl. Nr. 173/0 (Grundstücksgröße 1.189m²)
Planbereich: Baulinienplan 251 B 28 vom 01.05.1930, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997,
§ 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die vorliegende Grundstücksbebauung wurde in den letzten Jahren mehrfach durch den Bauausschuss behandelt, zuletzt wurde das Einvernehmen einstimmig in seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2011 (wegen des Baumbestandes gab es noch eine Tektur, die in der öffentlichen Bauausschusssitzung am 16.07.2012 behandelt wurde, mit der Maßgabe einen Ersatzbaum StU 20-25cm für den zur Fällung beantragten Baum zu pflanzen) hergestellt.
Mit den Abbrucharbeiten wurde erst heuer begonnen, im Vorfeld hat der Architekt des Antragstellers mehrfach bei der Bauverwaltung wegen kleinerer geringfügiger Änderungen der ursprünglichen Baugenehmigung vorgesprochen. Es ist nun so, dass das ursprünglich geplante Wohn- und Bürogebäude in seinen Außenmaßen und geplanten Höhen und Längenmaße völlig identisch bleibt, jedoch im Bereich des Hauptzuganges die nach oben führende Treppe entfallen soll. Stattdessen soll entgegen der ursprünglichen Planung die Treppe, welche das Erdgeschoss erschlossen hätte, nach unten in das Souterrain führen. Die Personen müssten damit i.S. der Barrierefreiheit weniger Treppen überwinden – es gibt im Bereich des „Tölzer Berges“ mehrere Geschäftsadressen/Bezugsfälle, die ähnlich erschlossen sind.
Die Folge davon ist natürlich eine Geländeveränderung, welche nach der Ortsgestaltungssatzung nur ausnahmsweise (zur Belichtung einzelner Räume im UG) zugelassen wird. Darüber hinaus wird die Wandhöhe von 7,07 m auf 9,39 m erhöht – zulässig ist eine Wandhöhe in diesem Bereich von 7,25 m. Nachdem das Gelände nur partitiell, also an einer bestimmten Stelle des Hauszuganges mit einer Treppenanlage im Bezug auf die Wandhöhe verändert wird, könnte hier im Rahmen einer Abweichung i.S. § 11 Satz 1 Buchst. c) der Ortsgestaltungssatzung zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und stimmt einer Abgrabung mit Treppenanlage und daraus resultierender Wandhöhenüberschreitung im Rahmen einer Abweichung nach § 11 Satz 1 Buchst. c) der Ortsgestaltungssatzung zu, da diese Abweichung unter Würdigung der nachbarlichen Belange städtebaulich vertretbar erscheint und ähnlich gelagerte Fälle bereits im näheren Umfeld vorhanden sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2016 09:35 Uhr