Bauort: Fliederweg (6 a), Grundstück Fl.Nr. 734, (Grundstücksgröße = 1.734m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 7, Bebauungsplan Nr. B 35, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung;
Vorstehendes Grundstück ist im östlichen Bereich mit einem Wohnhaus (E+D + Garage) bebaut. Der hier beantragte westliche Grundstücksbereich soll nunmehr mit einem Wohnhaus in E + 1 – Bebauung (mit Flachdach) realisiert werden. Der Bebauungsplan Nr. B 7 lässt die Dachform zu, überdies ist unmittelbar angrenzend und in der Nähe Wohnhäuser mit Flachdächern vorhanden.
Der festgesetzte Bauraum (blaue Baugrenze) wird mit dem geplanten Vorhaben überschritten – nachdem bereits mehrere Baugenehmigungen zur westlichen Grundstücksbebauung vorliegen – sollte – wie bisher – einer Baugrenzenüberschreitung im Rahmen einer Befreiung zugestimmt werden.
Das Maß der baulichen Nutzung wird– auch unter Berücksichtigung der vorh. WEG-Bebauung im Osten – weitestgehend eingehalten. Lediglich bei der Grundfläche mit der Hauptnutzung ist eine geringfügige Überschreitung von ca. 3 m² gegeben – durch eine entsprechende Planänderung (z.B. Verkleinerung der Terrasse) kann dies geändert werden.
Das Umweltamt der Gemeinde teilt mit, dass auf dem Grundstück kein Baumbestand vorhanden ist. Die Bäume auf den Nachbargrundstücken sind zwar angegeben, fallen aber allesamt nicht unter die Baumschutzverordnung.
Die geplanten Ersatzpflanzungen sind hinsichtlich der Baumart und der Stammumfänge nicht bezeichnet – dies ist im Freiflächenplan nachzutragen. Es sind drei Ersatzpflanzungen vorgesehen, dies ist ausreichend.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Die Bauverwaltung beurteilt den vorliegenden Bauantrag als zulässig und genehmigungsfähig.