Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Außenpool auf dem Grundstück Fl.Nr. 469/6 an der Eichleite 36;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 12.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 12.09.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Eichleite 36, Grundstück Fl. Nr. 469/6 (Grundstücksgröße = 850 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 29 B 33 vom 08.08.1934, § 34 BauGB, Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung, Baumschutzverordnung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Beantragt wird die Genehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit Walmdach (Dachneigung 52°, Dachgeschoss kein Vollgeschoss) mit Doppelgarage und Außenpool.

Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl in der Haupt- als auch in der Nebennutzung gut eingehalten. 

Die Festsetzungen des Bebauungsplan B 35 werden eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden größtenteils eingehalten. 

Lediglich der Giebel auf der Gebäudewestseite überschreitet die maximal zulässige Wandhöhe der Ortsgestaltungssatzung in geringfügigem Maße. Eine Abweichung hierzu sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden. 

Auf der Gebäudesüdseite ist eine Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung geplant. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden. 

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Die Baumschutzverordnung wird nicht berührt. Allerdings ist vom gemeindlichen Umweltamt im Rahmen der Prüfung des Freiflächengestaltungsplans die Ersatzpflanzung beanstandet worden.  Die vorgesehenen Kugelahorn-Bäume werden nicht akzeptiert. Diese sind durch Bäume 1. Ordnung mit mind. 20-25 cm Stammumfang zur Verbesserung des Ortsbildes zu ersetzen. 

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Außenpool herzustellen. 

Einer Abweichung wegen geringfügiger Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe der Ortsgestaltungssatzung um 0,58 m mit dem Quergiebel auf der Gebäudewestseite wird zugestimmt. 

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird befürwortet. 

Die vorgesehenen Kugelahorn-Bäume werden nicht akzeptiert. Diese sind durch Bäume 1. Ordnung mit mind. 20-25 cm Stammumfang zur Verbesserung des Ortsbildes zu ersetzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.10.2022 10:57 Uhr