Tekturantrag zur Genehmigung der Rückbauplanung auf dem Grundstück Fl. Nr. 270/8 an der Bodenschneidstr. 9;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Bodenschneidstr. 9, Fl. Nr. 270/8 (Grundstücksgröße = 825 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 48, Ortsgestaltungssatzung, Baumschutzverordnung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Für das 2013 genehmigte Bauvorhaben erfolgte 2015 eine Baueinstellung durch das Landratsamt München wegen planabweichender Baumaßnahmen – hier: Errichtung einer Terrassenüberdachung. Die Bauarbeiten wurden trotz behördlicher Anordnung weitergeführt und darüber hinaus dann insgesamt acht Verstöße gegen die geltende Baugenehmigung (u.a. widerrechtliche Baumfällung, Errichtung einer Terrasse mit über 130 m², Verlängerung der Garage, Errichtung eines Pools u.v.m.) baulich ausgeführt. 

Das Landratsamt München und die Gemeinde Grünwald haben mit der Bauherrenschaft umfangreiche Gespräche geführt und auch eine Ortseinsicht vorgenommen. 

Hierbei wurden umfangreiche Rückbaumaßnahmen besprochen, die zum Teil bereits durchgeführt wurden – z.B. Rückbau der Terrassenflächen. Allerdings ist der bauliche Ist-Zustand auf dem Grundstück immer noch weit über dem genehmigten Maß. Um rechtmäßige Zustände herzustellen und den aktuellen Stand der Dinge schriftlich festzuhalten wurde daher die nun vorliegende Rückbauplanung eingereicht, die den bereits zurückgebauten, heutigen Stand entspricht, aber aufgrund umfangreicher Überschreitungen sowohl in der GR 1 als auch in der GR 2 nach Ansicht der Verwaltung nicht genehmigungsfähig ist. 

Konkret beläuft sich die Überschreitung der Grundfläche mit den Hauptanlagen aufgrund Terrassenüberdachung, des direkt angrenzenden Pools und der Hauseingangsüberdachung auf ca. 91 m². Alle diese Bauteile wurden widerrechtlich (und zum Teil trotz Baueinstellung) errichtet. 

Darüber hinaus beträgt die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen insgesamt 54 m². 

Mit dem widerrechtlichen errichteten Zwischengang im Anschluss an die Garage sind außerdem die Abstandsflächen zum nördlichen Nachbarn nicht eingehalten. Hier wäre eine Abstandsflächenübernahme oder ein Rückbau zwingend erforderlich. 

Aufgrund des Umfangs der widerrechtlich errichteten baulichen Anlagen und der daraus resultierenden Überschreitungen insbesondere der Hauptnutzung der Grundfläche, bleibt hier nur die Empfehlung, der beantragten Befreiung von der Einhaltung der Grundflächenzahl mit den Haupt- und Nebenanlagen nicht zuzustimmen. Die Gemeinde Grünwald fährt insbesondere was die Einhaltung der Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung angeht, seit jeher eine klare Linie und sollte auch in diesem Fall von einer Befreiung Abstand nehmen um keine Präzedenzfälle zu schaffen. 

Das Bauvorhaben ist nicht genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Rückbauplanung nicht zu erteilen und der beantragten Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Haupt- und Nebenanlagen nicht zuzustimmen

Das Landratsamt München wird gebeten, speziell auch die Abstandsflächenproblematik auf der Nordseite entlang der Garage mit der vorhandenen Überdachung hinsichtlich der maximal zulässigen Grenzbebauung zu prüfen

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 14.11.2022 10:18 Uhr